Stichwahl Regionspräsident/in

Wie wird gewählt?

Bei der Stichwahl ist eine Stimme zu vergeben.

 

Sofern Sie am 26. September 2021 zur Stichwahl des Regionspräsidenten oder der Regionspräsidentin wahlberechtigt sind bzw. einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, erhalten Sie am Wahltag im Wahllokal oder bereits vorher mit den Briefwahlunterlagen einen Stimmzettel für die Wahl der neuen Regionsspitze.
Es handelt sich bei hierbei um eine Direktwahl. Jede*r Wählende hat somit eine Stimme zu vergeben. Dieses Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden.
Es bedeutet, dass auf dem Stimmzettel maximal ein Kreuz gemacht werden darf und zwar bei einem*r der beiden dort aufgeführten Bewerber*innen.