Wahllokale

Wo kann gewählt werden?

Bei der Stichwahl am 26. September sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Hier finden Sie weitere Informationen dazu, wo gewählt werden kann. 

Wahllokale

Die Wahllokale sind am 26. September 2021 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Wahlbezirkes (Wahlraum) und die Nummer, unter der Sie im Verzeichnis der Wählenden ("Wählerverzeichnis") eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.

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Briefwahlstellen

Briefwahlstellen in der Landeshauptstadt Hannover
Anträge auf Briefwahl für die Stichwahl Regionspräsident/in können in den Briefwahlstellen im Neuen Rathaus, Trammplatz 2 sowie im Freizeitheim Vahrenwald, Vahrenwalder Straße 92 ab dem 14. September bis zum 24. September 2021, 13.00 Uhr gestellt werden. Die Briefwahlstellen im Neuen Rathaus und im Freizeitheim Vahrenwald haben montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 15 Uhr geöffnet. 

Briefwahlstellen der Umlandkommunen der Region Hannover
Allgemeine Informationen zur Briefwahl in ihren Wohngemeinden der Region Hannover finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune:

Weitere Hinweise:

Geheime Wahl
Im Wahllokal bekommen die Wählenden bis zu 4 Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen von den Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Sie werden dann in die bereitstehende Wahlurne gesteckt. Die freie und geheime Wahl ist gesetzlich verbrieftes Recht jedes Bürgers. Um Beeinflussungen auszuschließen, darf keine Begleitperson mit in die Wahlkabine. Ausnahmen gelten nur für wählende Personen, die gehindert sind, alleine zu wählen. Diese können sich von einer Person des Vertrauens helfen lassen.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Ausweis
Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigungskarte, die sie bitte mitbringen, aus. Andernfalls hilft bspw. auch der Personalausweis, den Sie bitte vorsichtshalber in den Wahlraum mitnehmen sollten.

Plötzliche Erkrankung
Sie wollen im Wahllokal wählen und haben sich deshalb nicht bis Freitag, den 24. September 2021, um 13.00 Uhr Briefwahlunterlagen besorgt. Nun werden Sie krank oder haben einen Unfall. Sie brauchen trotzdem nicht auf Ihr Wahlrecht zu verzichten. Wenn Sie am Wahlsonntag bis 15 Uhr das Wahlamt aufsuchen oder schon vorher unter der Telefonnummer 168-41101 anrufen, erfahren Sie, was zu tun ist.

Fahrdienste
Fahrdienste zum Wahllokal werden von den Parteien und karitativen Organisationen angeboten. Achten Sie auf Ankündigungen in Zeitungen und Informationen für Wählende.

Barrierefreiheit
Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, wird auf der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt. Derzeitig sind ca. 4/5 der Wahllokale in der Landeshauptstadt Hannover barrierefrei. Sollten sie am Wahlsonntag in einem Wahllokal Ihre Stimme abgeben wollen und Ihr Wahllokal ist nicht barrierefrei, so können sie für weitere Informationen ab dem 23. August 2021 unter der Telefonnummer 168-41101 kontaktieren.