Güterkraftverkehr

Genehmigung

Informationen, Merkblätter, Anträge

Wichtige Informationen und Hinweise

Bearbeitungszeiten:

  • Ein Antrag auf „Wieder“-Erteilung bzw. „Verlängerung“ der Genehmigung sollte 3 Monate vor dem Ablauf der Genehmigung gestellt werden und muss spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Genehmigung vollständig vorliegen. 
  • Die Bearbeitungszeiten sind generell stark von Ihrer Mitwirkung abhängig und können dementsprechend variieren.

 

Neu-/Wiedererteilung einer „kleinen“ oder „großen“ Gemeinschaftslizenz
(Art. 4 VO (EG) 1072/2009) oder einer Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 GüKG)

Erweiterung des Unternehmens
(§ 3 Abs. 3 S. 1 GüKG/Art. 4 Abs. 3 VO (EG) 1072/2009)

Fahrerbescheinigung
(Art. 5 VO (EG) 1072/2009)