Jagd

Jagdgenossen­schaften

Mustersatzung für Jagdgenossenschaften in der Region Hannover und Teilnehmerlisten

Alle Eigentümer von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden kraft Gesetzes die Jagdgenossenschaft (in der Region Hannover gibt es 226 dieser Jagdgenossenschaften).

Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Es besteht eine Zwangsmitgliedschaft, aus der einzelne Jagdgenossen nicht austreten können.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen nach § 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz sowohl der Mehrheit der Anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Durch die Bildung dieser sogenannten doppelten Mehrheit (Stimmen- und Flächenmehrheit) soll verhindert werden, dass eine Vielzahl von kleineren Grundbesitzern einen Eigentümer mit einer großen Grundfläche und umgekehrt ein Eigentümer mit einer großen Grundfläche in einer Jagdgenossenschaft nicht eine Vielzahl von kleineren Grundstückseigentümern überstimmen können soll.

Die Jagdgenossenschaft untersteht der Rechtsaufsicht der Jagdbehörde, die in diesem Zusammenhang die gleichen Befugnisse hat, wie z. B. die Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber den Städten und Gemeinden.

Jagdgenossenschaften regeln ihre Angelegenheiten durch Satzung. Das Land Niedersachsen hat hierfür eine Mustersatzung veröffentlicht. Mir dieser Teilnahme-/Abstimmungsliste wird Ihnen außerdem die Ermittlung der Stimmen- und Flächenmehrheit nach § 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz erleichtert.