Broschüre "Adoption - eine Chance für Sie und Ihr Kind"
Hilfestellung für ungewollt schwanger gewordene Frauen
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
Die Mitarbeiterinnen informieren und beraten hannoversche Eltern, wenn sie ein Kind aus dem In- oder Ausland adoptieren oder ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, ferner, wenn Sie Fragen zur Verwandten- oder Stiefelternadoption haben, selbst adoptiert wurden und Fragen zu Ihrer Herkunft haben oder ein Kind zur Adoption freigegeben haben.
Die Mitarbeiterinnen der Adoptionsvermittlungsstelle informieren Adoptionsbewerber*innen in Informationsveranstaltungen und in Einzelberatung. Adoptionspflegefamilien werden in allen pädagogischen und rechtlichen Fragen beraten und betreut.
Zweimal jährlich finden Informationsveranstaltungen für Adoptivbewerber*innen statt. Die Termine werden Ihnen gerne auf Anfrage unter der Telefonnummer 0511 168-41550 mitgeteilt.
Hilfestellung für ungewollt schwanger gewordene Frauen
Informationsbroschüre zum Thema "Adoption durch Stiefeltern".
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats
§§ 58 ff. FamFG: Beschwerde
Section 58 et seq. FamFG: Complaint
Interessenten aus der Region verweisen wir auf die entsprechende Dienststelle der Region.
Amtsgericht Hannover
Pflegekinder- und Adoptionsdienst