Neu seit 2022: Zuschuss für Tablet-PCs im Ü3-Bereich

Förderung von Kindertagesstätten (KiTa-Bau/ Verbesserung des qualitativen Betreuungsangebots); Stand: 01.01.2023

Aktuell keine weiteren Bundes- und Landesgelder für KiTa-Ausbau, Region Hannover erhöht Fördersätze

Die Region Hannover rechnet damit, dass in den Städten und Gemeinden der Region Hannover ein erhöhter Bedarf an neuen Krippenplätzen weiterhin bestehen bleibt. Das Land Niedersachsen und die Region Hannover förderten bislang gemeinsam und fortwährend die Neuschaffung von Krippenplätzen. Der Landesanteil betrug zuletzt 12.000 € je Neuplatz – finanziert aus Bundesmitteln. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)“ läuft aktuell aus – derzeit ist keine Anschlussförderung durch den Bund in Planung. Inwiefern das Land Niedersachsen selbst ersatzweise in eine Förderung einsteigt ist offen.

Somit kommt für derzeit in Planung befindliche KiTa-Bauprojekte aktuell ausschließlich eine Förderung durch die Region Hannover in Betracht. Aufgrund der nun fehlenden Zuwendung aus dem RAT V-Programm erhöht die Region Hannover ihre Fördersätze und geht damit in eine Teilkompensation. Weitere Informationen hierzu finden Sie nachfolgend. 

Wichtige Information: 

Trotz derzeit geringer Erfolgsaussichten auf eine Bewilligung der Landesförderung ist ein solcher Antrag weiterhin zwingend zu stellen, um eine mögliche Förderung durch die Region Hannover möglichst in vollem Umfang ausschöpfen zu können. Ein entsprechender Antrag von nicht-kommunalen KiTa-Trägern ist bei der zuständigen Kommune, in deren Einzugsgebiet sich die Einrichtung befindet, einzureichen.

Neuschaffung von Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen: Aktuelle Förderhöhen

Ab dem 01.01.2023 (Antragseingang) fördert die Region Hannover jeden neuen Krippen-, Kindergarten- und Hortplatz mit einem Investitionskostenzuschuss von 3.988,60 €.
Für die Schaffung von Krippenplätzen kann für alle Anträge – zusätzlich zum Investitionskostenzuschuss – eine ergänzende Förderung bis zu 7.500 € je Neuplatz gewährt werden. Voraussetzung hierfür ein gestellter Antrag in Bezug auf übergeordnete Landes- / Bundesförderprogramme. Der Eigenanteil für neue Krippenplätze beläuft sich auf mindestens 5 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. 

Für die Schaffung von Kindergartenplätzen kann bereits seit 01.01.2018 – zusätzlich zum Investitionskostenzuschuss und analog zur Förderung neuer Krippenplätze – eine ergänzende Förderung von maximal 2.500 € je Neuplatz gewährt werden. Der Eigenanteil beläuft sich auf mindestens 5 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Eine Förderung durch das Land Niedersachsen erfolgt nicht.

Die Schaffung neuer Hortplätze fördert die Region Hannover mit dem Investitionskostenzuschuss. Eine ergänzende Förderung entfällt. Der Eigenanteil für neue Hortplätze beläuft sich auf mindestens 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Eine Förderung durch das Land Niedersachsen erfolgt nicht.

Nähere Informationen sind den "Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten zur Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze" der Region Hannover zu entnehmen.

Gern beraten wir Sie und stellen Ihnen die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu an das Team Tagesbetreuung für Kinder (OE 51.17.01). 

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nach Einzugsgebieten: 

Unterstützung beim Ausbau des qualitativen Betreuungsangebots

Die Region Hannover unterstützt ebenfalls die Verbesserung des qualitativen Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehören die Verbesserung von Arbeitsbedingungen, die bauliche Unterstützung neuer fachlich-pädagogischer Konzepte in den Bereichen Sprache, Bewegung und Naturwissenschaften, Inklusionsmaßnahmen, Baumaßnahmen zur Schadstoffbeseitigung sowie Baumaßnahmen zur Unterstützung inklusiver Betreuung. 

Ab dem 01.01.2022 wird die bisherige Pro-Platz-Förderung durch eine gestaffelte Gruppenförderung abgelöst. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20.000 € für die erste, bis zu 10.000 € für die zweite und bis zu 5.000 € für jede weitere förderwürdige Gruppe. Der Eigenanteil für förderfähige Maßnahmen beläuft sich auf mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. 

Zudem besteht seit dem 01.01.2022 die Möglichkeit eines Zuschusses für die Beschaffung von Tablet PC’s in Höhe von bis zu 350 € je Gerät.

Nähere Informationen sind den "Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten zur Umsetzung von qualitätssteigernden Maßnahmen, Inklusionsmaßnahmen, Baumaßnahmen zur Schadstoffbeseitigung und Digitalisierungsprozessen" der Region Hannover zu entnehmen.

Gern beraten wir Sie und stellen Ihnen die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung

Wenden Sie sich hierzu an das Team Tagesbetreuung für Kinder (OE 51.17.01), Herrn Hüfner, unter der Telefonnummer (0511) 616-23135