Kurzfristige Schaffung von Kitaplätzen
Region unterstützt Kommunen
Befristeter Mietkostenzuschuss für neue Krippen- und Kindergartenplätze in Übergangseinrichtungen
Befristeter Mietkostenzuschuss für neue Krippen- und Kindergartenplätze in Übergangseinrichtungen
Mehr Geburten, mehr Zuzüge – in vielen Städten und Gemeinden fehlen Kita-Plätze. Die Region Hannover unterstützt die Städte und Gemeinden daher finanziell beim Bau neuer Kindertagesstätten: Mit bis zu 5.500 Euro pro neu geschaffenem Platz beteiligt sich aktuell die Region Hannover an den Baukosten. Die Schaffung von Übergangslösungen zur Überbrückung der Bauzeiten mussten die Kommunen bisher allerdings aus eigener Kraft stemmen. Mit der "Richtlinie über die Förderung von Interimslösungen zur kurzfristigen Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen", ist es der Region möglich, auch in diesen Fällen den regionsangehörigen Städten und Gemeinden unter die Arme zu greifen. Die Richtlinie ist erstmals 2020 befristet in Kraft getreten. Inzwischen hat die Regionsversammlung einstimmig die Verlängerung bis Ende 2024 beschlossen.
Dr. Andrea Hanke – Dezernentin Soziale Infrastruktur der Region Hannover
"Die Kommunen sind auf die Region Hannover zugekommen und haben den Wunsch nach einer Förderung von baulichen Übergangslösungen in Form von Modulbauten oder Anmietungen geäußert", berichtet Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. "Wir wissen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen nach wie vor das vorhandene Angebot übersteigt und eine kurzfristige Deckung nicht möglich ist, da zwischen Planung und Bewilligung des Bauantrags bis zur Eröffnung einer Einrichtung oft mehrere Jahre vergehen können."
Die Region Hannover fördert daher auch die befristete Anmietung von Räumen oder Modulbauten sowie deren Ankauf. Pro neu geschaffenem Platz beteiligt sich die Region Hannover mit bis zu 2.750 Euro.
Alle 21 Städte und Gemeinden können eine entsprechende Förderung beantragen. Die Städte und Gemeinden dürfen auch Anträge für die freien KiTa-Träger stellen. In dem Fall ist der erste Ansprechpartner die jeweilige Stadt/Gemeinde in deren Einzugsgebiet die Übergangslösung entstehen soll. Anträge können bis März 2023 bei der Region Hannover gestellt werden. Pro Jahr stehen vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
(Veröffentlicht im März 2021)
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