Finanzieller Zuschuss
Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderungen

Mobil sein und mobil bleiben
Was ist Mobilitätshilfe?
Die Mobilitätshilfe ist ein finanzieller Zuschuss. Der Zuschuss ist eine Unterstützung für Fahrtkostenaufwendungen für die Benutzung von Taxen oder notwendigen Spezialfahrzeugen. Der Zuschuss ermöglicht es Ihnen öfter mal rauszukommen.
Sie können den Zuschuss benutzen für:
- Fahrten zu öffentlichen und kulturellen Veranstaltungen
- Fahrten zu Clubveranstaltungen
- Fahrten zu Freunden, Verwandten und Bekannten
- Fahrten zu Freizeiteinrichtungen
- oder ähnliches
Sie dürfen die Mobilitätshilfe nicht für Fahrten zum Arzt, zur Arbeit, Ausbildungsstätte oder Schule verwenden. Für diese Fahrten sind andere Leistungsträger zuständig.
Wann bekommen Sie Mobilitätshilfe?
- Wohnen Sie in der Region Hannover (gewöhnlichen Aufenthalt)?
- Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "aG"? oder
Haben Sie eine ähnliche außergewöhnliche Gehbehinderung und das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis? - Sind Sie auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen? oder
Können Sie ohne besondere Hilfe die Wohnung nicht verlassen? oder
Können Sie ohne besondere fremde Hilfe die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs nicht erreichen oder nicht benutzen?
Konnten Sie diese Fragen mit ja beantworten?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Mobilitätshilfe. Diese bekommen Sie jedoch nicht automatisch. Sie müssen immer erst einen Antrag stellen. Das Formular finden Sie unten am Seitenende und nebenstehend.
Wann bekommen Sie keine Mobilitätshilfe?
Sie können keinen Zuschuss bekommen wenn Sie eine der Fragen mit „Nein“ beantwortet haben.
Sie bekommen auch keinen Zuschuss, wenn Sie viel Einkommen (§ 135 SGB IX) und/oder Vermögen (§ 139 SGB IX) haben.
Wo bekomme ich Antragsvordrucke?
Anträge zum Herunterladen:
Mobilitätshilfe: Antrag auf Gewährung einer
Mobilitätshilfe für behinderte Menschen in der Region Hannover gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 76 Abs. 2 Nr. 7 Sozialgesetzbuch IX zur Teilhabe am gemei...
Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Mobilitätshilfe
Zusatzformular zur Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: Einkommen und Vermögen für Leistungen zur Mobilität nach § 113 Abs. 2 N...
Fahrtkosten-Zuschuss für gehbehinderte Menschen
Jetzt Anträge für Mobilitätshilfe 2020 stellen – Zuschüsse können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Theater, Kino, sich mit Freunden im Café treffen oder das 96-Heimspiel live erleben: Für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Freizeitunternehmungen oft große Herausforderungen. Wer aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, muss Taxi fahren oder andere Fahrdienste in Anspruch nehmen, die weitaus teurer sind. Dafür kann die Mobilitätshilfe, die Freizeitfahrten bezuschusst, beantragt werden. Die Anträge für 2020 sollten jetzt gestellt werden, da die Zuschüsse nicht rückwirkend gelten.
![]() Sylvia Thiel "Es geht darum, den betroffenen Menschen mehr Mobilität zu ermöglichen, um ihre Freizeit zu gestalten und so selbstverständlicher am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben", so Sylvia Thiel, Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen. "Wichtig ist, sich rechtzeitig über seine Ansprüche beraten zu lassen und spätestens zum Jahresanfang die finanzielle Hilfe zu beantragen, damit die volle Auszahlung möglich ist!" |
Wer ist Anspruchsberechtigt?
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Einkommensverhältnissen sowie nach den Auswirkungen der Mobilitätseinschränkung: Wer selbstständig Taxi fahren kann, erhält bis zu 450 Euro jährlich dazu. Für diejenigen, die ein Sonderfahrzeug oder einen speziellen Fahrdienst benötigen, weil sie sich nicht allein umsetzen können, beträgt der jährliche Zuschuss bis zu 1.500 Euro. Grundsätzlich gilt: Wenn der Betrag nicht ausreicht, ist es möglich, Mehrbedarf anzumelden. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen in der Region Hannover, die beispielsweise eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind.
Anträge für die Mobilitätshilfe sowie Beratungen gibt es
- für Personen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover im Fachbereich Soziales (OE 50.20) der Landeshauptstadt Hannover. Anschrift: Hamburger Allee 25 in 30161 Hannover

Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt
Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Schuldner- und Insolvenzberat...
lesen- für Personen mit Wohnsitz in einer der anderen Städte oder Gemeinden (im Regionsgebiet außerhalb der Landeshauptstadt Hannover) im Fachbereich Teilhabe (Teams 52.11, 52.31 und 52.32) der Region Hannover, Anschrift: Hildesheimer Str. 20 in 30169 Hannover.
Team 52.11 Eingliederungshilfe junge Menschen, zuständig für alle Städte und Gemeinden:
Fachbereich Teilhabe Region Hannover
Team Eingliederungshilfe junge Menschen (52.11)
Dieses Team ist für alle Städte und Gemeinden im Gebiet der Region Hannover zuständig für das Antragsverfahren und die Gewährung von gesetzlichen Leistung...
lesenTeam 52.31 Eingliederungshilfe Erwachsene Nord, zuständig für die Städte und Gemeinden Burgwedel, Garbsen, Isernhagen, Langenhagen, Seelze, Neustadt, Wedemark und Wunstorf):
Fachbereich Teilhabe Region Hannover
Team Eingliederungshilfe Erwachsene Nord und SER (52.31)
Das Team Eingliederungshilfe für Erwachsene Nord ist zuständig für das Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen, wenn auf die Betroffenen folgend...
lesenTeam 52.32 Eingliederungshilfe Erwachsene Süd, zuständig für die Städte und Gemeinden Barsinghausen, Burgdorf, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Lehrte, Pattensen, Ronnenberg, Sehnde, Springe, Uetze und Wennigsen:
Fachbereich Teilhabe Region Hannover
Team Eingliederungshilfe Erwachsene Süd (52.32)
Dieses Team ist zuständig für das Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen, wenn auf die Betroffenen folgende Kriterien zutreffen:
lesenAnträge und weitere Formulare der Region Hannover sind außerdem zentral abrufbar unter:
Die Mobilitätshilfe wird bereits seit 2005 gewährt. Es handelt sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX). Etwa 500 Menschen aus der Region Hannover haben im Jahr 2019 die Mobilitätshilfe in Anspruch genommen. Rund 500.000 Euro gibt die Region jährlich für die Mobilitätshilfe aus.