Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Pflege

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies notwendig ist, um die häusliche Pflege zu ergänzen oder zu stärken. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der pflegebedürftigen Person von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der  Nachtpflege und zurück.

Werden ambulante Sachleistungen und Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen, sind die Vergütungen für die ambulante Sachleistung vorrangig vor den Vergütungen für Tages- oder Nachtpflege abzurechnen.

Tagespflege

Das Angebot der Tagespflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Bereich leben und die, weil sie physisch und/oder psychisch eingeschränkt sind, tagsüber Pflege und Betreuung benötigen, ansonsten jedoch von ihren Familien oder von anderen Personen zu Hause gepflegt und versorgt werden. Pflegenden Angehörigen wird durch dieses Angebot ein wichtiger Freiraum geschaffen, der erheblich zur Entlastung der häuslichen Pflegesituation beitragen kann. Die Tagesstrukturierung und die Beschäftigungsangebote sind auf die Bedürfnisse der Tagesgäste abgestimmt. Sie reichen von Gedächtnistraining über hauswirtschaftliche Aktivitäten bis hin zu Ausflügen und anderen gemeinsamen Aktionen. Auch Tagesgäste mit Orientierungsschwierigkeiten können daran teilnehmen.

Qualifiziertes Fachpersonal betreut und pflegt die Tagesgäste. Unterstützung bei pflegerischen Verrichtungen wie zum Beispiel Hilfestellung beim Essen, bei Toilettengängen oder bei der Einnahme von Medikamenten ist grundsätzlich gewährleistet.

Die Kosten der Tagespflege setzen sich zusammen aus Pflegekosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie den Investitionskosten (Investitionskosten sind die Kosten, die für Instandhaltung und Abschreibung der Einrichtung anfallen. Für den Bewohner sind sie vergleichbar mit Mietnebenkosten). Tagesgäste mit vorliegender Pflegestufe erhalten von der Pflegeversicherung monatlich feste Zuschüsse für die Pflegekosten. Diese Sachleistungen müssen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen vom Tagesgast selbst getragen werden. Die Investitionskosten werden vom Land Niedersachsen übernommen, wenn der Tagesgast eine Pflegestufe hat und nicht Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist.

Pflegebedürftige mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz und  einem  erheblichen  allgemeinen Betreuungsbedarf, der im Rahmen der Begutachtung festgestellt wurde, können bis zu 100 beziehungsweise bis zu 200 Euro monatlich für die Inanspruchnahme der Tagespflege erhalten. Die Leistung muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Konkrete Tipps für die teilstationäre Pflege, Tages- und Nachtpflege, sowie über unterstützende Pflegeangebote vor Ort und Sozialleistungen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte. Die qualifizierten Beraterinnen und Berater unterstützen außerdem bei der Antragstellung, zum Beispiel auf eine Pflegestufe.

In Region und Stadt

Senioren- und Pflegestützpunkte

Vertrauliche, neutrale und kostenlose Beratung in allen Fragen zum Thema Pflege – die Senioren- und Pflegestützpunkte in der Region Hannover.

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