Teilhabe ermöglichen
Träger der Eingliederungshilfe
Welche Leistungen der Eingliederungshilfe sind möglich und an wen muss man sich wenden, um einen Antrag zu stellen?
Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
Die Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe werden von der Region Hannover im Fachbereich Teilhabe und von der Landeshauptstadt Hannover im Fachbereich Soziales durchgeführt.
Die Landeshauptstadt Hannover wird im Auftrag der Region Hannover tätig, wenn der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung in Hannover liegt.
Wenn der gewöhnliche Aufenthalt in einer der anderen regionsangehörigen Städte und Gemeinden liegt, dann kann ein Antrag auf erstmalige Leistungsgewährung bei den folgenden Teams gestellt werden:
Menschen im Alter von 0-17 Jahren:
Team 52.11 Eingliederungshilfe Junge Menschen
Menschen im Alter ab 18 Jahren:
Team 52.31 Eingliederungshilfe Erwachsene Nord und SER
Team 52.32 Eingliederungshilfe Erwachsene Süd
Bei Anträgen auf Weitergewährung wenden Sie sich bitte an das bisher zuständige Team. Wenn die Zuständigkeit sich ändert, weil Sie umziehen oder volljährig werden, erhalten Sie Informationen, an wen Sie sich in Zukunft wenden müssen.
Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens werden die Teilhabeplanungsteams im Fachbereich Teilhabe beteiligt.
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