Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- § 109 SGB IX
- Diese Leistungen entsprechen denen der Krankenkassen. Medizinische Rehabilitation als Eingliederungshilfe erhalten daher nur Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind.
- § 111 SGB IX
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt der Träger der Eingliederungshilfe nur als Hilfen zur Beschäftigung.
- Zu diesen Hilfen zur Beschäftigung gehören:
- Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach §§ 60 und 62 SGB IX
- Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern nach § 61 SGB IX.
- Diese Hilfen erhalten nur Menschen, die erwerbsgemindert sind. Im Normalfall werden zunächst Maßnahmen der Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit durchlaufen, bevor eine Hilfe zur Beschäftigung in Anspruch genommen wird.
- § 112 SGB IX
- Zu den Leistungen der Teilhabe an Bildung gehören
- Hilfen zur Schulbildung
- Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung
- Hilfen zur Weiterbildung für einen Beruf
- §§ 76 – 84 SGB IX
- Zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe gehören:
- Leistungen für Wohnraum
- Assistenzleistungen
- Heilpädagogische Leistungen
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
- Leistung zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Leistungen zur Förderung der Verständigung
- Leistungen zur Mobilität
- Hilfsmittel
- Besuchsbeihilfen
Die Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe werden von der Region Hannover im Fachbereich Teilhabe und von der Landeshauptstadt Hannover im Fachbereich Soziales durchgeführt.
Die Landeshauptstadt Hannover wird im Auftrag der Region Hannover tätig, wenn der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung in Hannover liegt.
Wenn der gewöhnliche Aufenthalt in einer der anderen regionsangehörigen Städte und Gemeinden liegt, dann kann ein Antrag auf erstmalige Leistungsgewährung bei den folgenden Teams gestellt werden:
Menschen im Alter von 0-17 Jahren:
Team 52.11 Eingliederungshilfe Junge Menschen
Menschen im Alter ab 18 Jahren:
Team 52.31 Eingliederungshilfe Erwachsene Nord und SER
Team 52.32 Eingliederungshilfe Erwachsene Süd
Bei Anträgen auf Weitergewährung wenden Sie sich bitte an das bisher zuständige Team. Wenn die Zuständigkeit sich ändert, weil Sie umziehen oder volljährig werden, erhalten Sie Informationen, an wen Sie sich in Zukunft wenden müssen.
Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens werden die Teilhabeplanungsteams im Fachbereich Teilhabe beteiligt.