§75 SGB IX

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können.

Die Leistungen umfassen insbesondere

  1. Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu,
  2. Hilfen zur schulischen Berufsausbildung,
  3. Hilfen zur Hochschulbildung und
  4. Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung.

Die Hilfen zur Schulbildung

richten sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Je nach Art der Behinderung können der Träger der Jugendhilfe (Kinder und Jugendliche mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung) oder der Träger der Eingliederungshilfe zuständig sein. Junge Volljährige, die ihre Schulbildung noch abschließen müssen, sind ebenfalls leistungsberechtigt.

Zu den Hilfen zur Schulbildung gehören:

  • Schulassistenz (Schulhelfer/-innen), Poolmodell für Schulassistenz
  • Begleitung auf dem Schulweg
  • Beschulung in Internaten / in (kostenpflichtigen) Förderschulen
  • Betreuung in Tagesbildungsstätten

Wenn die Betreuung über Tag und Nacht erfolgt, kann ein Beitrag zu den Aufwendungen erhoben werden. Dieser Beitrag wird in Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen erhoben. 

Die Region Hannover hat für Kinder und Jugendliche aus dem Regionsgebiet die Aufgaben beider Träger soweit wie möglich zusammengefasst. Bewohnerinnen und Bewohner der Landeshauptstadt Hannover erhalten die Leistungen vom dortigen Fachbereich Soziales.

Weitere Ausnahmen von dem Grundsatz der Leistungen aus einer Hand finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Teams:

Das Team Leistungen Junge Menschen ist zuständig für die Durchführung der Antragsverfahren und der Leistungsgewährung.

Die Teams Teilhabeplanung Nordwest, Teilhabeplanung Nord und Ost und Teilhabeplanung Süd und Südwest sind für die sozialpädagogische und medizinische Fachbegleitung der Verfahren verantwortlich.  

Hilfen zur schulischen Ausbildung, Hochschulbildung und zur Weiterbildung

richten sich in erster Linie an volljährige Menschen.

Für Hilfen zur schulischen Ausbildung oder Weiterbildung ist der Träger der Eingliederungshilfe nur zuständig, wenn die Leistungen nicht von einem der anderen Träger der Rehabilitation erbracht werden.

Die Entscheidung für eine solche Maßnahme wird üblicherweise nach einer Beratung getroffen. Im Rahmen dieser Beratung wird auch der zuständige Träger mitgeteilt.

Wenn der Träger der Eingliederungshilfe zuständig ist, dann ist eines der folgenden Teams im Fachbereich Teilhabe der Region Hannover zu kontaktieren. Bewohnerinnen und Bewohner der Landeshauptstadt Hannover erhalten die Leistungen vom dortigen Fachbereich Soziales.

Wenn die Betreuung über Tag und Nacht erfolgt, kann ein Beitrag zu den Aufwendungen erhoben werden. Dieser Beitrag  wird in Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen erhoben. 

Das Team Leistungen Erwachsene Nord und SER und das Team Leistungen Erwachsene Süd sind zuständig für die Durchführung der Antragsverfahren und der Leistungsgewährung.

Die Teams Teilhabeplanung Nord und Nordwest und Teilhabeplanung Süd, Südwest und Ost sind für die sozialpädagogische und medizinische Fachbegleitung der Verfahren verantwortlich.