Zur medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um
- Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder
- Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhindern sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu verhüten oder laufende Sozialleistungen zu mindern.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen insbesondere
- Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln,
- Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder,
- Arznei- und Verbandsmittel,
- Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
- Hilfsmittel sowie
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie.
Bestandteil der Leistungen sind auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die genannten Ziele zu erreichen.
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können folgende Träger der Rehabilitation zuständig sein:
- Gesetzliche Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch –SGB V-)
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch Siebtes Buch–SGB VII)
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch–SGB VI u. a.)
- Träger der Kriegsopferfürsorge, Träger der Kriegsopferversorgung (Bundesversorgungsgesetz u. a.)
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) (Achtes Sozialgesetzbuch –SGB VIII)
- Träger der Eingliederungshilfe (Neuntes Sozialgesetzbuch –SGB IX)
Bei der Wahl des richtigen Trägers der Rehabilitation können Ihnen die Teams im Fachbereich Teilhabe oder die Ergänzenden Unabhängigen Beratungsstellen (EUTB) behilflich sein.