§§ 76 – 84 SGB IX

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.

Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere

  1. Leistungen für Wohnraum,
  2. Assistenzleistungen,
  3. heilpädagogische Leistungen,
  4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
  5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
  6. Leistungen zur Förderung der Verständigung,
  7. Leistungen zur Mobilität und
  8. Hilfsmittel.