Das Angebot richtet sich an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen, die im Zuge einer vertieften historischen Recherche identifiziert wurden. Diese Grundstücke waren einst im Besitz der Familie de Haën, wurden jedoch nicht als Standort für chemische Produktion genutzt. Die Region Hannover kann jedoch nicht gänzlich ausschließen, dass auf einzelnen Grundstücken zumindest zeitweilig belastetes Material gelagert wurde. Um diese Einschätzung abzusichern bietet die Region Hannover vorsorgliche radiologische Untersuchung an. Die entsprechenden Eigentümerinnen und Eigentümer werden von der Region Hannover direkt angeschrieben.
Von 1861 bis 1902 war im hannoverschen Stadtteil List die Chemie-Fabrik der Unternehmerfamilie de Haën angesiedelt. Dort wurden mit radioaktiven Materialien unter anderem Keramikfarben und sogenannte Glühstrümpfe für Gaslaternen hergestellt. Heute sind diese ehemaligen Produktionsstätten Wohngebiet.
Im Jahr 2008 stellte die Region Hannover als zuständige Bodenschutzbehörde zum Teil hohe radiologische und / oder chemische Bodenbelastungen fest. Die Folge war, dass Grundstücke saniert werden mussten, damit sie weiter zum Wohnen genutzt werden konnten.
Das Ausmaß der Strahlung – die sogenannte Ortsdosisleistung (ODL) – wird mittels eines Handgerätes in einem vorgegebenen Raster in einem Meter Höhe gemessen. Die unmittelbar vorliegenden Messwerte werden in der Einheit Mikrosievert pro Stunde (µSv/h) angegeben und mit dem für Hannover üblichen Hintergrundwert von etwa 0,1 µSv/h abgeglichen. Messwerte in dieser Größenordnung sind als gänzlich unauffällig zu bewerten.
Auch bei schwachen bis mäßigen Überschreitungen besteht keine unmittelbare Gefährdung für die Nutzer des Grundstücks. Allerdings ist dann zu überprüfen, was der Grund für diese auffälligen Werte ist. Unter Umständen können andere Ursachen als Rückstände im Boden in Frage kommen. So kann es sein, dass Baustoffe auf Pflasterflächen verwendet wurden, die natürlicherweise etwas stärkere Strahlungswerte aufweisen.
Beispielsweise wurden auf mit Asphalt oder Granit versiegelten Flächen in Hannover Werte bis zu 0,15 µSv/h bzw. 0,16 µSv/h gemessen. Auf einem mit Schlackepflaster befestigten Bereich betrug der maximal gemessene Wert sogar 0,35 µSv/h.
Die Region Hannover hat das Büro Nuclear Control Consulting GmbH (NCC) mit den Untersuchungen beauftragt.
Die Region Hannover trägt die Kosten für die vorsorgliche radiologische Untersuchung.
Die radiologischen Untersuchungen sind für das erste Halbjahr 2018 geplant. Alle Termine werden mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern abgestimmt.
Nein. Auf Grundlage des aktuell vorliegenden Kenntnisstandes können die Grundstücke weiter genutzt werden wie bisher. Es liegen keine konkreten Hinweise auf die Ablagerung von Produktionsrückständen vor.
Die Diplom-Biologin Petra Günther steht im Auftrag der Region Hannover montags bis freitags von 8.30 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer +49 511 616 266 23 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
(Veröffentlicht: 16. Oktober 2017)