Elektromobilität
Drei-Nachbar*innen-Regelung für Ladeeinrichtungen

Tanken eines E-Autos
Bei der Standortfindung für die Ladeeinrichtungen können Nutzer*innen von Elektroautos behilflich sein: mit der so genannten „Drei-Nachbar*innen-Regelung“.
Voraussetzung hierfür sind mindestens drei Nutzer*innen von eigenen Elektrofahrzeugen, deren Standorte nicht weiter als 250 Meter voneinander entfernt sind. Es kann sich dabei um den Wohnort handeln oder um einen Arbeitsplatz, der an mindestens 200 Tagen jährlich genutzt wird. Wenn an keinem dieser Standorte ein privater oder sonstiger zumutbarer Zugang zum Stromnetz besteht, wird noch bis ins Jahr 2021 hinein für eine öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung möglichst im Umkreis von höchstens 500 Metern um das Bedarfsgebiet gesorgt.
Diese Regelung gilt im Stadtgebiet von Hannover für Privatpersonen. Unternehmen erhalten auf Wunsch eine anbieterunabhängige Beratung zur Schaffung von Lademöglichkeiten für ihre Firmenfahrzeuge. Diese Beratung wird von der Landeshauptstadt Hannover kostenlos angeboten.
Wenn Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug betroffen sind oder Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Klimaschutzleitstelle der Landeshauptstadt Hannover, Tel. 0511 – 168 46594 oder 168 45603 oder per E-Mail an Hannover-stromert@hannover-stadt.de.