Landeshauptstadt Hannover reduziert Energieverbrauch

„Jede gesparte Kilowatt-Stunde schont die Gasspeicher“

Heizungen drosseln, Fassadenbeleuchtungen und Brunnen abschalten, kein warmes Wasser mehr in Bädern und Sporthallen, straffere Regeln für die Nutzung von Geräten am Arbeitsplatz: Die Landeshauptstadt Hannover spart Energie. Oberbürgermeister Belit Onay und Finanz- und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe präsentierten auf einer Pressekonferenz am 27. Juli 2022 ein Bündel von Maßnahmen.

Belit Onay, Dr. Axel von der Ohe und Pressesprecher Felix Weiper (v. r.)

„Ziel ist es, unseren Energieverbrauch um 15 Prozent zu senken. Das ist eine Reaktion auf die drohende Gasmangellage, die eine große Herausforderung für die Kommunen darstellt – insbesondere für eine Großstadt wie Hannover“, erklärte Belit Onay. „Die Lage ist unberechenbar, wie es gerade die letzten Tage gezeigt haben. Die Landeshauptstadt versucht dennoch, sich so gut es geht vorzubereiten. Wir sehen uns hier in der Verantwortung und müssen vorangehen. Jede gesparte Kilowattstunde schont die Gasspeicher.“

Dezernent Dr. von der Ohe führt einen neu gegründeten Verwaltungsstab an, dessen Aufgabe es ist, die Energiespar-Potenziale zu identifizieren und umzusetzen sowie Vorbereitungen für einen sich zuspitzenden Energie-Engpass zu treffen. „Wir setzen Sofortmaßnahmen um und stellen uns auf weitergehende Szenarien ein“, sagte von der Ohe. „Im Moment befinden wir uns in einer Alarmstufe. Gas ist knapp, der Bedarf kann aber noch abgedeckt werden. In dieser Situation geht es uns darum, noch vor einer Notfalllage vorsorglich Energie zu sparen. Dabei hat die Aufrechterhaltung des Schul- und Kitabetriebs oberste Priorität.“

Wie Onay und Ohe ausführten, werde die Stadt im Falle einer Notlage ihren Fokus darauf legen, kritische Infrastruktur und besonders sensible Einrichtungen wie Pflegeheime und Kliniken zu schützen. Diesbezüglich habe es bereits Abstimmungen mit dem Versorger Enercity gegeben. Wie der Oberbürgermeister versicherte, wird der Betrieb von Schulen und Kitas in jedem Fall weitergeführt.

Die Sofortmaßnahmen im Überblick

  • Für alle städtischen Gebäude: Festlegung einer Heizperiode vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023. Außerhalb der Periode wird grundsätzlich nicht mehr geheizt.
  • Begrenzung der Raumtemperatur auf maximal 20 Grad.
  • Begrenzung der Temperaturen im Bereich der Verkehrsflächen, Technik- und Lagerräume auf 10 bis 15 Grad – abhängig von technischer Ausstattung.
  • Betriebszeiten von Heizung und Lüftung anpassen und reduzieren.
  • Abschalten der Warmwasserbereitung für Handwaschbecken.
  • Abschalten repräsentativer Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude – zum Beispiel Neues Rathaus, Museen, Sehenswürdigkeiten.
  • Beschleunigte Umrüstung der Innen- und Außenbeleuchtung auf LED.
  • Ersetzen von Dauerbeleuchtung durch Bewegungsmelder in WC-Anlagen, Fahrradkellern, Verkehrsflächen und Fluren.
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Beispiele: 
  • -Heiz- und Lüftungsverhalten, Beleuchtungsnutzung,
  • -Türen schließen, um Wärmeverluste zu verringern,
  • -abschaltbare Steckdosen nutzen,
  • -keine Geräte im Stand-by-Modus belassen,
  • -Zahl der Kühlschränke verringern.
  • Kritische Betrachtung der Anzahl elektrischer Geräte an den Arbeitsplätzen. (Beispiel: Wo es organisatorisch möglich ist, sollen Drucker abgebaut werden.)
  • Verzicht auf mobile Klimageräte, Heizlüfter und Radiatoren.
  • Betriebsschließungen – soweit möglich – zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Maßnahme ist mit den Personalvertretungen noch zu prüfen.
  • Schulen: Heizungen in den Ferien runterregeln.
  • Kindertagesstätten: keine Heizperiode, aber Begrenzung der Raumtemperatur auf 20 Grad.
  • Bäder: keine Beheizung mehr mit Gas.
  • Bäder: kein warmes Wasser mehr beim Duschen in Schwimmbädern und Freibädern.
  • Sport- und Turnhallen: Begrenzung der Raumtemperaturen auf 15 Grad.
  • Sport- und Turnhallen: kein warmes Wasser mehr beim Duschen.
  • Museen und Gärten: Reduzierung der Raumtemperaturen auf das erforderliche Minimum – mit Blick auf zu schützende Kulturgüter und Pflanzen.
  • Abschaltung öffentlicher Brunnen.