VermieterInnen oder VerkäuferInnen müssen für ihre Gebäude einen Energieausweis vorlegen.
Dieser informiert über den Verbrauch an Energie bzw. über die energetische Qualität des Gebäudes.
Das hilft den Mieterinnen und Mietern sowie den Hauskäuferinnen und Hauskäufern: Sie können den Energieverbrauch verschiedener Gebäude miteinander vergleichen und damit die zukünftigen Heizkosten abschätzen.
So bietet der Energieausweis eine Orientierung zu den Schwachstellen und damit auch zu den konkreten Einsparmöglichkeiten am Gebäude.
Eigentümerinnen und Eigentümer mit modernisierten Gebäuden stehen im Wettbewerb des Immobilienmarktes besser da.
Wie wird der Energieausweis gelesen?
Der Energieausweis enthält eine Farbskala (siehe Abbildung, Quelle: dena) mit den Effizienzklassen A+ bis H wie das von Kühlschränken usw. bekannte Energieeffizienz-Label. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte im grünen Bereich, sind diese vermutlich überschaubar.
Was bedeuten die Begriffe Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf?
Der Endenergiebedarf beinhaltet die Energie für Heizung, Trinkwasser und die Verluste der Heiz-Anlagentechnik – und entspricht dem Verbrauch, der vom Energielieferanten bzw. Energieversorger in Rechnung gestellt wird. Faustregel: 1 kWh/ m2 a (1 Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr) entspricht etwa 0,1 Litern Heizöl.
Beim Primärenergiebedarf werden neben dem Endenergiebedarf auch die Gewinnung, Verteilung und Umwandlung des jeweiligen Energieträgers (Gas, Öl, Strom etc.) berücksichtigt – und die damit verbunden Energieverluste.
Fragen zum Energieausweis:
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Was bringt das für Vorteile?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer auf der Internetseite der Deutschen Energieagentur.