Smart Metering

Was ist Smart Metering?
Mithilfe von Smart Metern können VerbraucherInnen einen genaueren Überblick darüber bekommen, wie viel Energie sie zu welcher Zeit verbrauchen, und so Rückschlüsse über sinnvolle Energiesparmaßnahmen ziehen. Das geschieht über ein Display in der Wohnung oder per Internet. Smart Meter zeigen die Menge der verbrauchten Energie (Gas, Strom, Wasser) und die jeweilige Zeit an, zeichnen diese auf und senden sie direkt an den sogenannten Messdienstleister. Damit entfällt das persönliche Ablesen der Zähler.

Wie funktionieren Smart Meter?
Die Daten, die Smart Meter aufzeichnen, werden über die Stromleitung, über Funk oder per Internet übermittelt. Die Energieversorger oder die jeweiligen Messstellenbetreiber verfügen auf ihren Servern über einen geschützten Bereich, an den die zwischengespeicherten Daten gesendet werden.

Was sind die Unterschiede zu herkömmlichen Stromzählern?
Konventionelle Zähler erfassen lediglich den gesamten Verbrauch, ohne dass nachvollzogen werden kann, wie sich der Stromverbrauch über Jahres- oder Tageszeiten verteilt. Außerdem muss der Zählerstand einmal im Jahr abgelesen werden. Mit Smart Metern hingegen lassen sich alle Verbrauchsdaten elektronisch erfassen, speichern und übertragen. Das ermöglicht genaue Abrechnungen und die regelmäßige Kontrolle des Stromverbrauchs. So können Einsparpotenziale erkannt und zeitnah ausgeschöpft werden.

Was ist mit dem Datenschutz: Wie sicher sind meine persönlichen Daten?
Da es noch kein entsprechendes Datenschutzkonzept gibt, wird das Smart Metering noch skeptisch beurteilt. Denn schließlich lassen sich aufgrund der Verbrauchsdaten und deren zeitlicher Zuordnung Rückschlüsse auf das Verhalten der Kundinnen und Kunden ziehen und so einschlägige Profile erstellen, z. B. wer wann aufsteht und Energie verbraucht oder aber gar nicht zu Hause ist.

Wann muss ein intelligenter Zähler eingebaut werden?
Es besteht eine gesetzliche Einbaupflicht von Seiten der Energienetzbetreiber bei Neubauten und sobald größere Renovierungen am Gebäude durchgeführt werden. Gebäudeeigentümerinnen müssen die Netzbetreiber über diese größeren Umbaumaßnahmen informieren.