Solaroptimierter B-Plan

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Voraussetzung für den Bau einer Passivhaussiedlung

Solaroptimierter Bebauungsplan

Alle Möglichkeiten des Baurechtes wurden ausgeschöpft, um den Bauherrinnen/en optimale Voraussetzungen für den Bau besonders energiesparender Häuser zu bieten. Die Gebäude sollen möglichst kompakt sein und von der Sonne ohne Verschattung durch Nachbargebäude optimal erreicht werden. Für eine solaroptimierte und energieeffiziente Bauweise wie beim Passivhaus werden in Hannover bereits in der Bauleitplanung grundlegende Rahmenbedingungen getroffen. Folgende Aspekte werden in der Bauleitplanung zum Gegenstand der Abwägung gemacht:

  • Kompaktheit der Baukörper
  • Südausrichtung der Baukörper bzw. Dachflächen und Hauptaufenthaltsräume
  • Gewährleistung der Sonnenenergienutzung durch verschattungsfreie Fassaden- und Dachflächen sowie durch bauliche Zuordnungen (Bauhöhe und Bauabstände)

Zur Vermeidung einer Verschattung der benachbarten Gebäude auch bei niedrig stehender Sonne und um die Kompaktheit der Baukörper zu gewährleisten, wurde für diesen Bebauungsplan neben der Festsetzung auf zwei Vollgeschosse eine Höhenfestsetzung in Form einer Hüllkurve entwickelt (siehe Darstellung).

Abbildung 3: Baukörpergrenzen durch eine Hüllkurve als Festsetzung im Bebauungsplan

Diese so genannte Hüllkurve setzt Abstände und die Höhengrenze für die zukünftigen Baukörper fest. Innerhalb dieser Festlegung bleiben den Bauherren wesentliche Freiheiten für Gebäude- oder Dachformen, damit eine individuelle hochwertige Architektur verwirklicht werden kann.