Landeshauptstadt Hannover

Baumschutz und Baumschutzsatzung

Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.

Baumschutz in Hannover: im Einklang mit den Menschen in der Stadt

Eine Stadt ohne Bäume – nicht vorstellbar! Bäume produzieren unseren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und –bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Lebewesen, beleben und gliedern das Stadtbild und dämpfen den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb eines besonderen Schutzes.

Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Hannover eine Baumschutzsatzung erlassen, die am 19. Februar 2016 als Neufassung in Kraft getreten ist. Selbstverständlich soll der Baumschutz im Einklang mit den Menschen der Stadt stehen. Zu diesem Zweck lässt die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Ausnahmen in begründeten Fällen zu.

Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung

Grundsätzlich sind im Stadtgebiet Hannover alle Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 cm und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm, in 1 m Höhe gemessen, geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge addiert. Einzelbäume der Arten Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme und Maulbeere sind bereits ab 30 cm Stammumfang geschützt, ferner alle Großsträucher über 3 m Höhe und frei wachsende Hecken mit über 5 m Länge und 3 m Höhe. Verboten sind Entfernungen, Beschädigungen, Beeinträchtigungen oder Veränderungen der typischen Erscheinungsform eines geschützten Gehölzes.

Ausnahmen von diesen Bestimmungen müssen beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün schriftlich beantragt werden. Für den Antrag (z. B. auf Rückschnitt, Baumfällgenehmigung) kann das bereitgestellte Antragsformular genutzt werden.

Kosten und Gebühren

Für das Genehmigungsverfahren nach Baumschutzsatzung werden Gebühren erhoben, die zurzeit für den Ortstermin des/der Sachverständigen je angefangene halbe Stunde 25,10 € und für die vorzunehmenden Verwaltungstätigkeiten ebenfalls 25,10 € je angefangene halbe Stunde, also insgesamt 50,20 € betragen.

Ablauf des Verfahrens

Nach Begutachtung des zur Fällung oder Beschneidung vorgesehenen Baumes, entscheidet ein/e Sachverständige/r des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün, ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Über diese Entscheidung erhält der/die Antragsteller/in einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Wird die Entfernung eines Baumes genehmigt, so ist in der Regel ein Ausgleich in Form einer Ersatzpflanzung für den ökologischen Verlust zu schaffen. Dabei werden grundsätzlich heimische Gehölze bevorzugt, da diese gegenüber exotischen viele Vorteile besitzen. Sie sind den Lebensbedingungen unserer Umgebung optimal angepasst und bieten unseren heimischen Lebewesen Nahrung und Lebensraum. Eine Liste der Bäume und Sträucher für Hannover erleichtert Ihnen die Auswahl für eine Ersatzpflanzung.

Baumpflegerische Maßnahmen oder Fällungen sollten im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. eines Jahres erfolgen, da insbesondere Vögel in der Brut- und Aufzuchtzeit geschützt werden sollen. Die in der Regel angeordneten Ersatzpflanzungen sollen bis zum 01.05. des dem Antragsdatum folgenden Jahres durchgeführt sein, um die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Ortsbildes zeitnah zum Eingriff auszugleichen.

Bei dem Rückschnitt von Hecken und Bäumen sollte jede/r Grundstückseigentümer/in auf Vögel und sonstige wildlebende Tiere Rücksicht nehmen und ihre Lebensräume so wenig wie möglich stören. Welche naturschutzrechtlichen Regeln und Fristen dabei im besiedelten Bereich und in der freien Landschaft zu beachten sind, ist in dem Merkblatt „3.9 - Gehölzschnitt und Artenschutz“ der Region Hannover zusammengefasst.

 

Für Informationen zum Baumschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben steht Ihnen der Bauherrenbrief zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

  • Kommunale Baumschutzsatzung

Zuständige Stelle

Baumschutz und Baumschutzsatzung