EU-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmkartierung 2022

Lärmquellen in der Stadt

Die Lärmkarte Straßenverkehr. 

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Erarbeitung von Lärmkarten und die Erstellung einer Betroffenenstatistik für den Ballungsraum Hannover in einem fünf-Jahres-Rhythmus gefordert. Die Aktualisierung der Lärmkartierung wurde 2022 an die zuständigen Behörden gemeldet.

Der vorliegenden Lärmkartierung 2022 liegen umfangreiche Änderungen und Aktualisierungen der Eingangsdaten des Berechnungsmodells zugrunde. So wurden einerseits Datengrundlagen wie Einwohnerzahlen, Gebäudemodell, Geländemodell fortgeschrieben, andererseits wurde das Rechenmodell weiter verfeinert und verbessert. Zudem wurden eingebaute lärmmindernde Fahrbahnbeläge in der Berechnung berücksichtigt. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen die verwendeten Eingangsdaten für die Lärmkartierung nicht älter als ein Jahr sein, um eine aktuelle Bestanderfassung zu gewährleisten.

Im Jahre 2015 wurden die so genannten Common Noise Assessment Methods in Europe (CNOSSOS-EU) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Deren Überführung in nationales Recht musste bis zum 31.12.2018 erfolgt sein. Eine Überprüfung der Richtlinien führte noch einmal zu verschiedenen Änderungen, so dass die Anpassungen von CNOSSOS-DE erst Anfang Oktober 2021 umgesetzt wurden.

Die neue Berechnungsvorschrift enthält verschiedene Änderungen, die einen direkten Vergleich der Rechenergebnisse aus vorangegangenen Lärmkartierungen mit den aktuellen nicht mehr zulassen. Systematische Untersuchungen zeigen, dass bei der Verwendung von CNOSSOS-DE bei gleicher Verkehrszusammensetzung in bebauten Bereichen eine erkennbar höhere Abschirmwirkung als bei den bislang verwendeten Methoden eintritt. Dagegen sieht man in Bereichen mit freier Schallausbreitung nach CNOSSOS-DE höhere Belastungen. Durch die ebenfalls geänderten Vorgaben zur statistischen Auswertung lassen sich auch die Betroffenenzahlen nicht mehr miteinander vergleichen.

Mit der Übermittlung der Lärmdaten für Straßenverkehr, Stadtbahn und Gewerbe über das niedersächsische Umweltministerium an die Europäische Union ist die dritte Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - die Lärmkartierung - für die Landeshauptstadt Hannover abgeschlossen.

Die Haupt-Lärmquellen im Straßenverkehr sind erwartungsgemäß die Bundesautobahnen (A2, A7, A37) und die bedeutenden Bundesstraßen (Schnellwege B3, B6, B65) sowie die eng angebauten innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Im bebauten Bereich wirkt vielfach die Abschirmung durch Gebäude, so dass z. B. bereits im Blockinneren oder in geringer Entfernung von der Straße deutliche Minderungen zu erkennen sind. Die Lärmbelastung durch die Stadtbahn beschränkt sich auf die oberirdischen Fahrstrecken der einzelnen Linien. Hierbei treten ebenfalls die eng angebauten Bereiche mit hoher Lärmbelastung hervor. In die Betrachtung des Gewerbelärms wurden alle relevanten Gewerbeanlagen sowie die Häfen aufgenommen. Da diese in Industrie- und Gewerbegebieten liegen, ist die Anzahl der betroffenen Menschen gegenüber den anderen Lärmarten sehr gering.

Weitere Kartierungen stehen online bereit:

Lärmkartierung Eisenbahnstrecken

Das Eisenbahn-Bundesamt nimmt die Lärmkartierung der Eisenbahnstrecken vor. Die Ergebnisse sind online abrufbar.

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Das Land Niedersachsen erarbeitet die Lärmkartierung weiterer Straßen außerhalb des Stadtgebietes von Hannover und der Flughäfen und stellt sie online ber...

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