Landeshauptstadt Hannover

Aktuelles zu Umweltzone und Luftqualität

Die Stadtverwaltung Hannover informiert über die aktuelle Luftqualität in der Landeshauptstadt, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und die Zukunft der Umweltzone.

Problem Autoabgase

Wie ist die Luftqualität in Hannover?

Die aktuellen Daten des Lufthygienischen Überwachungsnetzes (LÜN) des Landes Niedersachsen zeigen, dass der Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2) in den Hauptverkehrsstraßen der meisten niedersächsischen Städte überschritten wird, so auch in Hannover. In der Vergangenheit haben Luftreinhaltemaßnahmen wie die Einführung der Umweltzone zu einer Minderung der Luftschadstoffbelastung durch NO2 geführt. Doch seit 2011 stagnieren die NO2-Jahresmittelwerte oder steigen sogar wieder leicht an.

Warum ist Stickstoffdioxid (NO2) schädlich?

NO2 ist in geringen Konzentrationen kaum wahrnehmbar. Dennoch kann es zu Reizungen der Atemwege, Beeinträchtigung der Lungenfunktion und zur erhöhten Infektanfälligkeit kommen. Langandauernde Aufnahme kann zu chronischer Bronchitis führen. Um die Gesundheit der Menschen in den Städten zu schützen, hat die Europäische Union Grenzwerte festgelegt. An bestimmten Stellen in Hannover wird der Jahresmittelgrenzwert für NO2-Immissionen überschritten.

Was ist die Ursache für die Grenzwertüberschreitung?

Der Straßenverkehr ist in den Städten die bedeutendste Quelle der Stickstoffdioxidbelastung. Rund 80% des NO2-Ausstosses der Kraftfahrzeuge stammt aus Dieselfahrzeugen, davon haben Diesel-Pkw einen Anteil von 50%. Der Hauptgrund dafür, dass der NO2-Jahresmittelgrenzwert noch nicht eingehalten werden kann, sind die tatsächlichen Emissionen der Diesel-Kfz. Unter Laborbedingungen halten die Fahrzeuge die Grenzwerte zwar ein, die für die jeweiligen Abgasnormen vorgeschrieben sind, im Realbetrieb auf der Straße liegen die Stickoxid(NOX)-Emissionen aber weit über den Grenzwerten. Selbst der Euro 6-Diesel hält den vorgegebenen Grenzwert von 80 mg/km nicht ein. Tests zeigen, dass Diesel-Pkw den Emissionsgrenzwert im Mittel 7-fach, im schlimmsten Fall bis über das 20-fache überschreiten.

Ein weiterer Grund ist der Anstieg der Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge. In Hannover stieg die Zahl der zugelassenen Kfz im Zeitraum 2008 bis 2016 um 11%.

Was sagt die Stadt Hannover zur Einführung einer neuen Plakette für die Umweltzone als Maßnahme zur Luftschadstoffminderung?

Um die Gesundheit der Menschen in den Städten zu schützen, aber auch um ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union abzuwenden, müssen Städte, in denen Luftschadstoffgrenzwerte überschritten werden, ihre Luftreinhaltepläne überarbeiten und entsprechende neue oder verschärfte Maßnahmen umsetzen. In diesem Zusammenhang wird auch die Verschärfung der bestehenden Umweltzonen durch die Einführung einer neuen Plakette für besonders schadstoffarme Fahrzeuge diskutiert. Diese würde einen Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung, nämlich die Diesel-Kfz, besonders treffen.

Was wäre für die Einführung einer neuen Plakette nötig?

Bisher fehlen für die Umsetzung dieser Maßnahme die gesetzlichen Voraussetzungen. Um Fahrverbote für Kfz ohne neue Plakette einführen zu können, müsste zunächst eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung (35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, kurz: BImSchV) durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu bestimmten Schadstoffgruppen obliegt dem Bund. Ob und wann dies erfolgen wird, ist noch nicht entschieden. Im Gespräch ist ein zweistufiger Ansatz mit zwei neuen Schadstoffgruppen und Plaketten.

Sofern der Bund den gesetzlichen Rahmen schaffen sollte, müsste die Stadt Hannover aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte für NO2 und der damit einhergehenden Gefährdung der Gesundheit der Menschen in Hannover die Überarbeitung des bestehenden Konzepts der Umweltzonen prüfen. Nach derzeitigem Sachstand ist allerdings kurzfristig nicht mit einer Änderung der bestehenden Fahrverbote in der Umweltzone zu rechnen. Sofern es zu einer Erweiterung der Fahrverbote kommen sollte, würde diese unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Frühzeitige Ankündigungen und hinreichende Übergangsfristen würden es den Betroffenen angemessen ermöglichen, sich auf mögliche Zufahrtseinschränkungen einzustellen.

Wird es Ausnahmeregelungen geben?

Die 35. BImSchV regelt die Ausnahmen von Verkehrsverboten. Fahrzeuge die mit einer Plakette, entsprechend der dann abgeänderten 35. BImSchV gekennzeichnet sind, sind von Fahrverboten befreit, soweit ein Verkehrszeichen dieses vorsieht. Daneben sind nach der 35. BImSchV bestimmte Fahrzeuge generell von Verkehrsverboten ausgenommen, ohne dass es einer Kennzeichnung bedarf. Ebenso sind bestimmte Personengruppen privilegiert.

Des Weiteren können weitere Ausnahmen zugelassen werden. Bei der Einführung der Umweltzone 2008 wurde beschlossen, gewisse Ausnahmeregelungen in Hannover zuzulassen. Würde die Umweltzone in Hannover verschärft werden, würden wieder Ausnahmeregelungen vorgeschlagen werden, um unbillige Härten zum Beispiel für Handwerker und Taxiunternehmen zu vermeiden.

Was unternimmt die Stadt Hannover zur Verbesserung der Luftqualität?

Die Stadt Hannover hat bereits mit dem aktuellen Luftqualitätsplan viele Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität umgesetzt. Das umfasst neben der Einführung der Umweltzone die Einrichtung von Tempo-30-Zonen, Verbesserung des Verkehrsflusses durch Optimierung der Lichtsignalanlagen, Förderung des Fahrrad- und des Fußgängerverkehrs, Anschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch die Verwaltung und die öffentlichen Verkehrsunternehmen, Ausbau und Weiterentwicklung des ÖPNV, Parkraumbewirtschaftung, Förderung der Elektromobilität etc.
Gegenwärtig wird der derzeit gültige Luftqualitätsplan Hannover aktualisiert – das bedeutet, dass überprüft wird, durch welche Maßnahmen die Luftqualität weiter verbessert werden kann. Die bereits umgesetzten Maßnahmen werden bewertet und weiterentwickelt, neue Maßnahmen werden geprüft. Der aktualisierte Luftreinhalteplan wird dann dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

(Stand Dezember 2016)