Nationales Recht

Schallimmissionsplan 2018

Datengrundlage für Vorhaben der Bauleitplanung

Schallimmissionspläne für die Landeshauptstadt Hannover werden bereits seit den 1990er Jahren auf Basis des BImSchG erstellt. Die Ergebnisse der Schallimmissionspläne werden vor allem für die schalltechnische Einschätzung von Vorhaben der Bauleitplanung eingesetzt.

Unterschiede zur EU-Richtlinie

Die aktualisierten Lärmkarten des Schallimmissionsplanes 2018 unterscheiden sich von denen nach EU-Richtlinie insbesondere dadurch, dass hier die seit vielen Jahren anerkannten Berechnungsverfahren (z. B. nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90 oder nach Schall 03 für den Schienenverkehr) verwendet werden und dass eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den national vorgeschriebenen Grenz- und Orientierungswerten (z. B. Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV oder DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau) möglich ist. Die Ergebnisse aus den Lärmkarten nach EU-Richtlinie sind aufgrund abweichender Berechnungsverfahren somit nur schwer mit den bekannten Lärmwerten vergleichbar und können daher auch nicht den anerkannten nationalen Grenzwerten gegenübergestellt werden.

Die aktuellen Lärmkarten des Schallimmissionsplanes 2018 können über das Hannover-GIS abgerufen werden.