Erhaltungsmaßnahmen im Straßennetz

Grunderneuerung im Bestand

Das Straßennetz der Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat eine Länge von insgesamt rund 1.300 Kilometern. Dieses ist mit einem Infrastrukturvermögen von etwa 1 Mrd. Euro bewertet worden. Die Straßen und das Infrastrukturvermögen sind somit zu erhalten.

Schäden an der Straßenoberfläche

Die verschiedenen technischen Aufbauten einer Straße wie Asphalt oder Pflaster unterliegen im Laufe der Zeit durch die Einwirkungen von Verkehr, Klima und Aufgrabungen einem stetigen Substanzverlust. Dieser wird durch Schäden an der Straßenoberfläche sichtbar. Solche Schäden können unter anderem Unebenheiten, Risse und Ausmagerungen sein. Diesem Substanzverlust muss mit Erhaltungsmaßnahmen entgegengewirkt werden. Unter Erhaltung sind folgende Maßnahmen zu verstehen:

  • Unterhaltungsmaßnahmen wie z.B. das Abfräsen von Verformungen und Flicken von Schlaglöchern
  • Instandsetzungsmaßnahmen wie z.B. die Maßnahmen des Deckenprogramms und die Erneuerung von Verschleißschichten
  • Erneuerungsmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung des technischen Aufbaus eines Straßenabschnitts (Grunderneuerung).

Eine Erneuerung wird dann erforderlich, wenn aufgrund des Zustands der Straße eine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme technisch und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.

Derzeit investiert der Fachbereich Tiefbau jährlich rund 16,35 Mio. Euro in die Straßenerhaltung (Investitionsmittel, Sach- und Personalaufwand). Nach den gängigen Richtlinien wäre für das Straßennetz der LHH jedoch ein Finanzbedarf von 21,1 Mio. Euro erforderlich. Damit ergibt sich eine jährliche Unterdeckung bei der Straßenerhaltung von 4,75 Mio. Euro. Im Rahmen des hier vorgelegten Sonderprogramms soll dem aus der seit Jahren andauernden Unterdeckung der Kosten resultierenden Sanierungsstau entgegengewirkt und die Bausubstanz der Straßen mit einem beschleunigten und kostengünstigen Verfahren deutlich verbessert werden.

Mit der vorliegenden Fragen- und Antwortliste werden die wesentlichen Aspekte angesprochen, die im Rahmen der bisherigen Diskussion um das Sonderprogramm thematisiert wurden: