Sanierung von Straßen

Fragen- und Antwortliste zum Sonderprogramm

Nennung der wesentlichen Aspekte, die in der bisherigen Diskussion um das Sonderprogramm thematisiert wurden.

1. Warum gibt es das Sonderprogramm?

In den letzten Jahrzehnten sind in Hannover überwiegend Hauptverkehrsstraßen oder andere verkehrswichtige Straßen erneuert worden. Die „kleinen“ Straßen in den Wohn- und Gewerbegebieten mussten dabei zum überwiegenden Teil aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen zurückgestellt werden. Eine Erneuerung dieser Straßen ist aber ebenfalls technisch notwendig und wichtig. Diese trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr und nicht zuletzt auch zum positiven Bild der Stadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort bei. Mit diesem Sonderprogramm sollen überwiegend die kleinen Straßen berücksichtigt werden. Andere Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise an Hauptverkehrsstraßen, werden wie bisher parallel ausgeführt.

2. Nach welchen Kriterien wählt die Stadt die Straßen aus?

Die ausgewählten Straßen sind aus Sicht der Fachverwaltung erneuerungsbedürftig. Über die regelmäßigen Straßenbegehungen hat die Fachverwaltung Kenntnis vom technischen Zustand der Straßen. Mindestens alle drei Monate finden auf öffentlichen Straßen in Hannover Begehungen statt – bei Straßen mit einer hohen Verkehrsbedeutung sowie Fußgängerzonen auch häufiger. Gefahrenstellen, Schäden oder Mängel werden von den Kontrolleuren an die Straßenerhaltungsbezirke gemeldet. In den Schadensbüchern der Bezirke werden die Informationen notiert und auch deren Abarbeitung vermerkt. In den Straßenerhaltungsbezirken werden Unterhaltungsarbeiten durchgeführt und Gefahrenstellen und kleinere Schäden mit städtischen Straßenbau-Kolonnen oder über Rahmenverträge beseitigt. Reichen Unterhaltungsmaßnahmen hinsichtlich des technischen Aufbaus nicht mehr aus, wird die Information über das Schadensbild an die Leitungsebene des Fachbereichs Tiefbau gegeben. Unter Hinzuziehung weiterer Erkenntnisse, wie beispielsweise Hinweise von AnliegerInnen, vorhandene Baugrunderkundungen und Informationen aus der Straßendatenbank, erfolgt eine nochmalige visuelle Prüfung der Straße. Die abschließende Bewertung ist dann maßgebend für die Art der Reparatur, ob Instandsetzungsmaßnahmen (z. B. Deckenprogramm) möglich sind oder eine Erneuerung erforderlich wird.

Für das Sonderprogramm zur Straßenerneuerung sind die Straßen neben der technischen Beurteilung noch auf die Notwendigkeit für eine Umgestaltung geprüft worden. Im Sonderprogramm bleiben die Straßenquerschnitte erhalten: Die Abmessungen von Fahrbahn und Nebenanlagen werden nicht verändert. Bei vielen zu erneuernden Straßen ist eine Umplanung des Querschnitts sinnvoll und notwendig, da die räumlichen Verhältnisse es zulassen und die Nutzungsanforderungen an den Straßenraum eine Neuordnung der Flächen erforderlich machen. Es gibt aber auch Straßen, insbesondere in Wohn- und Gewerbegebieten, deren verfügbare Breiten keine Umgestaltung zulassen und deren Aufteilung der Verkehrsflächen noch zweckmäßig ist. Diese Straßen werden für das Sonderprogramm ausgewählt. Hierbei entfallen aufwändige Planungen und die damit verbundenen zeitaufwändigen Abstimmungen.

3. Werden nur Straßen für Autos erneuert?

Die Straßen werden unabhängig vom Verkehrsmittel betrachtet. Je nach technischer Notwendigkeit werden entweder die gesamte Straße von Hauswand zu Hauswand oder nur Teilflächen, wie Fahrbahn, Radweg oder Gehweg erneuert. Es werden auch Wege für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen betrachtet, die unabhängig vom Kraftfahrzeugverkehr geführt werden. Im Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand werden u. a. auch selbständige Rad- und Fußwege erneuert.

4. Wer kann Straßen für das Sonderprogramm vorschlagen?

Grundsätzlich kann jede Person der Verwaltung Hinweise zu Straßenschäden geben. Im Rahmen der regelmäßigen Straßenbegehungen hat die Verwaltung allerdings einen guten Überblick über den Zustand der Straßen. Die zu erneuernden Straßen werden dann in der Regel von der Verwaltung benannt. Die abschließende Entscheidung über die Erneuerung einer Straße trifft die Politik.

5. Sind andere Straßen nicht dringlicher zu erneuern?

In den letzten Jahrzehnten sind in Hannover überwiegend Hauptverkehrsstraßen oder andere für den Verkehr wichtige Straßen erneuert worden. Die "kleinen" Straßen in den Wohn- und Gewerbegebieten mussten dabei zum überwiegenden Teil aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen zurückgestellt werden. Mit diesem Sonderprogramm sollen überwiegend die kleinen Straßen berücksichtigt werden. Andere Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise an Hauptverkehrsstraßen, werden wie bisher parallel ausgeführt.

6. Woran erkenne ich, dass eine Straße kaputt ist?

Schäden, die eine Erneuerung der Straße erforderlich machen, liegen im Unterbau, dem Fundament der Straße. Wenn der Unterbau der Straße schadhaft ist, können die Belastungen durch den Verkehr nicht mehr in den Untergrund abgeleitet werden. An der Straßenoberfläche zeigen sich diese Schäden unter z. B. durch Unebenheiten, Versackungen, Spurrinnen oder eine mangelhafte Entwässerung. Bei Pflasterstraßen können noch gekippte oder verschobene Steine hinzukommen.

7. Wer entscheidet, ob eine Straße erneuert wird?

Die zu erneuernden Straßen werden der Politik von der Verwaltung in Form von Beschlussdrucksachen vorgelegt. In Abhängigkeit von der Bedeutung einer Straße entscheidet der Stadtbezirksrat oder Rat abschließend über die Erneuerung einer Straße. Bei den Straßen, die nicht über die Grenzen eines Stadtbezirks hinausgehen, entscheidet in den meisten Fällen der Stadtbezirksrat abschließend über die Erneuerung der Straßen.

8. Wie sieht die Straße nach der Erneuerung aus?

Die Straße sieht nach der Erneuerung genauso aus wie vorher. Im Sonderprogramm bleiben die Straßenquerschnitte erhalten: Die Abmessungen von Fahrbahn und Nebenanlagen und die Aufteilung mit Parkflächen und Bäumen werden nicht verändert. Grundsätzlich werden die Fahrbahnbeläge (Asphalt) und die Nebenanlagen (Betonsteinplatten und -pflaster) wiederhergestellt. Abweichungen mit ortstypischen Materialien werden hierbei berücksichtigt. In Einzelfällen werden auch gepflasterte Fahrbahnen wiederhergestellt.

9. Wie kann ich mich an der Planung beteiligen?

Beteiligungsprozesse finden in der Regel dort statt, wo gestaltet wird. Im Rahmen des Sonderprogramms werden die Straßen so wiederhergestellt, wie sie heute aussehen. An deren Gestaltung wird quasi nichts verändert. Eine Beteiligung der Anlieger*innen ist daher nicht möglich. Es ist allerdings vorgesehen, die Anlieger*innen intensiv über die Abwicklung der Baumaßnahmen zu informieren. Dazu werden Informationsschreiben an die Haushalte verteilt.

10. Warum muss ich manchmal für den Straßenbau bezahlen und manchmal nicht?

Bei Baumaßnahmen in den Straßen muss nach Art und Verursacher der Maßnahmen unterschieden werden. Im Zuge von Leitungsbaumaßnahmen erfolgt in der Regel eine Wiederherstellung der Straßenflächen zulasten der Leitungsträger, die AnliegerInnen kommen hierfür nicht auf. Reine Reparaturmaßnahmen oder die Erneuerung der Deckschicht einer Straße werden vom Straßenbaulastträger, also der Stadt, im Rahmen der baulichen Unterhaltung oder Instandsetzung bezahlt. Wird eine Straße erneuert, erweitert oder verbessert, werden GrundstückseigentümerInnen an den Baukosten für Baumaßnahmen, die bis Ende 2018 baulich umgesetzt waren und deren Unternehmerrechnungen vorlagen, beteiligt. Berechnungsgrundlage ist hierbei die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt. Ab dem Ausbauzeitraum 2019 entfällt die Kostenbeteiligung für alle Anlieger*innen.

11. Was müssen Anlieger*innen bezahlen?

Bei Baumaßnahmen, die bis Ende 2018 baulich abgeschlossen waren und deren Unternehmerrechnungen vorlagen, muss bei jeder Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung im Einzelfall geprüft werden, ob und in welcher Höhe Kosten auf AnliegerInnen umgelegt werden müssen. Berechnungsgrundlage ist hierbei die Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Hannover. Das Beitragsspektrum liegt zwischen 25 und 75 Prozent der beitragsfähigen Baukosten. Diese werden in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße und -ausnutzung auf die AnliegerInnen verteilt. Die voraussichtlichen Baukosten konnten erst nach den Ausschreibungen der Bauleistungen beziffert werden. In einer Information für Anlieger*innen wurden direkt vor Baubeginn die Anteile der auf die Grundstückseigentümer*innen zukommenden Kosten angegeben. Zusätzlich erhielten die Anlieger*innen Ansprechpartner*innen im Fachbereich Tiefbau, die zu den Kosten Auskunft geben können.

Ab dem 1. Januar 2019 wurde die Straßenausbaubeitragssatzung in Hannover aufgehoben. Eine Kostenbeteiligung für Anlieger*innen entfällt daher für alle Maßnahmen, die nach 2018 baulich umgesetzt wurden bzw. umgesetzt werden.

12. Die Stadt hat die Straßen vernachlässigt, nun muss der Bürger bezahlen?

Die Straßen werden von der Stadt in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Notwendige Reparaturen werden ausgeführt. Die Haushaltsmittel der Stadt reichen jedoch nicht, um alle Bedürfnisse zu befriedigen und notwendige Grunderneuerungen durchzuführen. Daher sind in den vergangenen Jahren in erster Linie die Hauptverkehrsstraßen und die für den Verkehr wichtigen innerörtlichen Straßen erneuert worden. Mit dem Sonderprogramm zur Straßensanierung sollen nun die Straßen erneuert werden, die in den vergangenen Jahren aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen weniger berücksichtigt werden konnten.

13. Wie wird verhindert, dass die Straße gleich wieder aufgebrochen wird?

Leitungsträger dürfen in der Regel bis zu 5 Jahre nach Fertigstellung keine Leitungsbauarbeiten in der Straße ausführen. Arbeiten, die auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes notwendig werden, sowie in Notfällen vorgenommen werden müssen, sind davon ausgenommen.

Leitungsbau erfolgt in den häufigsten Fällen aufgrund von Kundenwünschen im Bereich der Versorgungsunternehmen oder Telekommunikation. Kunden sind in der Regel die Anlieger*innen, die auch das Recht haben, die Angebote der Leitungsunternehmen zu nutzen.

14. Zuwendungen durch Bund und Land

Die Landeshauptstadt Hannover prüft bei allen Maßnahmen, ob Fördermöglichkeiten für ein Projekt bestehen. So werden für Erneuerungen an Hauptverkehrsstraßenregelmäßig Förderanträge beim Fördergeber, dem Land Niedersachsen,gestellt. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides können die Projekte baulich umgesetzt werden.

Es gibt jedoch noch weitere Fördergeber: Das Projekt "Erneuerung und Verbreiterung des Radweges am Wolfgang- Besemer-Ufer" in Hannover wird durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Klimaschutzinitiative Mobilität gefördert. Das Projekt mit dem Förderkennzeichen 03K13594hat eine Projektlaufzeit vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2022. Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich. Mit der Erneuerung und Verbreiterung wird im Sommer 2020 begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende 2020 abgeschlossen sein. Durch eine Verbesserung der Nutzungseigenschaften des Radweges möchten wir zu einer Erhöhung des Radverkehrsanteiles beitragen. Dies ist ganz im Sinne des Klimaschutzes.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

15. Was sind die Vorteile des Programms gegenüber den üblichen Grunderneuerungsverfahren?

Von der Feststellung der Erneuerungsbedürftigkeit einer Straße bis zum Beginn der Baumaßnahmen dauerte es bisher mehrere Jahre. Die lange Dauer liegt in den verschiedenen Arbeitsschritten, Abstimmungen, Beteiligungen und politischen Abläufen begründet. In der Regel wurde die Flächenverteilung einer Straße, also die Breiten von Fahrbahn, Rad- und Gehweg, Organisation des ruhenden Verkehrs, Ausstattung der Straße mit Bäumen und Grünstreifen verändert. Hierzu bedarf es einer umfangreichen Abstimmung – sowohl verwaltungsintern als auch mit Anliegern und der Politik.

Mit dem Verfahren zur Grunderneuerung im Bestand soll die Phase der Umsetzung deutlich verkürzt werden. Dazu werden erneuerungsbedürftige Straßen ausgewählt, bei denen die Flächenaufteilung nicht verändert werden muss. Weiterhin soll die jeweilige politische Beschlussfassung eine Liste mit mehreren Straßen umfassen. Das spart Zeit: Es müssen weniger Beratungsrunden in den politischen Gremien durchlaufen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gebündelte Ausschreibung von mehreren Baumaßnahmen gleichzeitig. Dadurch sollen günstige Preise realisiert werden. Darüber hinaus wird auf eine aufwendige Neugestaltung verzichtet. Auch das spart Kosten. Beim Sonderprogramm werden nur Abschnitte und Bereiche erneuert, die auch tatsächlich erneuerungsbedürftig sind. Dies dient ebenfalls der Wirtschaftlichkeit.

Die Umsetzung der ersten Maßnahmen zeigt bereits, dass das System funktioniert. Anfang 2014 wurde das Programm der Öffentlichkeit vorgestellt und politisch beraten. Baubeginn der ersten Maßnahmen war im September 2014.