Fachbereich Tiefbau

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Antworten zum Thema Baumaßnahmen, Grüner Pfeil und Parken im öffentlichen Straßenraum

Baumaßnahmen

Warum wird die Straße oft an einer Stelle mehrmals aufgerissen?

Dies kann zwei Gründe haben:

  • Unabhängig voneinander beantragen verschiedene Leitungswerke einen Aufbruch der Straße, um im Untergrund Kabel, Rohre oder ähnliches zu verlegen. Das sind beispielsweise die Stadtwerke für das Gas-, Wasser- oder Eltleitungsnetz, die Stadtentwässerung für den Kanalbau oder auch die verschiedenen Telekommunikationsanbieter. Wenn möglich versuchen wir, in einer sogenannten Leitungsumfrage herauszufinden, ob andere Leitungsträger in derselben Straße etwas geplant haben, damit die Arbeiten entsprechend koordiniert werden können. Das provisorische Schließen der unterschiedlichen Leitungsgräben lässt sich leider nicht immer vermeiden. Erst nach Beendigung aller Leitungsbauarbeiten werden die Provisorien durch die endgültige Straßenwiederherstellung ersetzt. Oft steckt hinter den Arbeiten allerdings die Erneuerung eines Hausanschlusses oder das Überprüfen einer Gasundichtigkeit. Die Anträge müssen genehmigt werden. Die Koordinierung ist leider hierbei nicht immer möglich.
  • Ein Leitungsträger muss in einem relativ großen Gebiet Kabel verlegen. Es kann bei so einer Maßnahme dazu kommen, dass auf gesamter Länge dieses Vorhabens zunächst Schutzrohre gelegt werden müssen. Erst im Anschluss werden in die Schutzrohre Kabel gezogen. Diese Teilbaumaßnahmen laufen nacheinander ab. Das führt dann in einigen Bereichen dazu, dass sogenannte Kopflöcher an Abzweigstellen oder bei besonders langen Abschnitten über einige Zeit offen bleiben und in dieser Zeit auch keine Arbeiten zu erkennen sind oder der provisorisch zwischenzeitlich wiederhergestellte Gehweg erneut geöffnet werden muss. Grundsätzlich gilt aber, dass die Kosten der entsprechenden Leitungsbauarbeiten von dem Verursacher getragen werden und dass dieser auch die Kosten für die Wiederherstellung übernehmen muss.

Warum wird an Hauptverkehrsstraßen oft nur bis 17 Uhr gearbeitet und nicht spät oder nachts, um Beeinträchtigungen für den Verkehr zu minimieren?

Alle Baumaßnahmen müssen nicht nur von den Baufirmen durchgeführt, sondern auch vom Fachbereich Tiefbau begleitet werden, so dass für diese Mitarbeiter die gleichen Arbeitszeiten gelten würden. Zu beachten sind immer die üblichen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen, nach denen nicht länger als zehn Stunden hintereinander gearbeitet werden darf. Dann wären also mehr Arbeitskräfte zu beschäftigen, die im Schichtbetrieb oder am Wochenende arbeiten müssten. Dies würde einen höheren finanziellen Aufwand bedeuten. Eine entsprechende vertragliche Ausgestaltung wird bei uns dann praktiziert, wenn es bei bestimmten Projekten sinnvoll erscheint.

Im Stadtbahnbau wurden die notwendigen Arbeiten vielfach am Wochenende vorgenommen, um das Maß der verkehrlichen Beeinträchtigung gering zu halten. Bei allen Maßnahmen werden die verschiedenen Aspekte berücksichtigt und abgewogen.

Wir versuchen in Absprache mit der Polizei und dem Ordnungsamt immer eine Lösung zu finden, bei der sich die verkehrlichen Beeinträchtigungen und die finanziellen Belastungen für den Haushalt der Stadt Hannover in einem vertretbaren Rahmen bewegen.

Wieso ist der grüne Pfeil nicht an jeder Ampel installiert?

Es werden mögliche Standorte auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften für den grünen Pfeil überprüft und jeder Einzelfall wird hinsichtlich der Vorgaben bewertet.

Von der Anordnung des Pfeils ist abzusehen, sobald es sich um Schulwege handelt oder die Übersicht auf Fuß- und Radwege beeinträchtigt ist.

In einem zeitlichen Rahmen von zwei Jahren werden die Standorte beobachtet und die verkehrlichen Auswirkungen dokumentiert. Bei auftretender Unfallhäufung ist sofort zu handeln und der Pfeil wird wieder demontiert.

Ich bin länger auf Reise und parke mein Fahrzeug im öffentlichen Raum. Muss ich etwas beachten?

Unbedingt, sonst kann es böse und teure Überraschungen geben! Denn während Ihrer Abwesenheit könnte genau an der Stelle, auf der Ihr Fahrzeug parkt, eine Baumaßnahme, ein Umzug oder sonstige Anlässe die Entfernung des Fahrzeugs erfordern. Laut Gerichtsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts müssen Einwohner in Städten mit vergleichbarer Größe Hannovers mit häufigen Veränderungen ihrer unmittelbaren Umgebung rechnen. Als "Reaktionszeit" wurden den Haltern bis auf wenige Ausnahmen 72 Stunden eingeräumt, Haltverbotszeichen sind also mindestens drei Tage vor Beginn der Geltungsdauer aufzustellen. Dann können und werden im Regelfall nicht weggefahrene Fahrzeuge auf Kosten des Halters entfernt. Mit Verwaltungsgebühr und Bußgeld sind schnell 200 Euro erreicht. Sie können das vermeiden, indem Sie vor Ihrer Abreise eine Person, z.B. der, die in Ihrem Haus gelegentlich nach dem Rechten schaut, ermächtigen, im Fall der Fälle Ihr Fahrzeug wegzufahren.