Landeshauptstadt Hannover
Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen
Eltern haben die Möglichkeit, in Fällen von Lese- und Rechtschreibstörungen sowie Rechenstörungen einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII zu stellen und sich dort auch umfassend über die Hilfeausgestaltung oder Alternativlösungen beraten zu lassen.
Alle weiteren Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a SGB VIII werden in den Dienststellen der Bezirkssozialarbeit bearbeitet.

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