Landeshauptstadt Hannover
Adoptionsvermittlung

Kindern einen guten Start ins Leben ermöglichen
Die Mitarbeiterinnen informieren und beraten hannoversche Eltern, wenn sie ein Kind aus dem In- oder Ausland adoptieren oder ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, ferner, wenn Sie Fragen zur Verwandten- oder Stiefelternadoption haben, selbst adoptiert wurden und Fragen zu Ihrer Herkunft haben oder ein Kind zur Adoption freigegeben haben.
Die Mitarbeiterinnen der Adoptionsvermittlungsstelle informieren Adoptionsbewerber*innen in Informationsveranstaltungen und in Einzelberatung. Adoptionspflegefamilien werden in allen pädagogischen und rechtlichen Fragen beraten und betreut.
Zweimal jährlich finden Informationsveranstaltungen für Adoptivbewerber*innen statt. Die Termine werden Ihnen gerne auf Anfrage unter der Telefonnummer 0511 168-41550 mitgeteilt.
Kosten und Gebühren
- Notargebühren
- Gerichtskosten
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Wie ist der Ablauf?
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Rechtsbehelf
Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats
§§ 58 ff. FamFG: Beschwerde
Section 58 et seq. FamFG: Complaint
Anträge und Formulare
keine
Interessenten aus der Region verweisen wir auf die entsprechende Dienststelle der Region.
- Tel.: 0511 347-0
- Weitere Informationen
Fachbereich Jugend und Familie
- Tel.: +49 511 168-41550
- Fax: +49 511 168-41984
- Weitere Informationen