Landeshauptstadt Hannover

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.

In jugendgerichtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren werden junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren und deren Angehörige beraten, begleitet und unterstützt.

Die Zusammenarbeit mit den jungen Menschen während eines laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren. Im Vordergrund stehen nicht der Tatvorwurf, sondern die jeweilige individuelle Lebenssituation: Was hat zu dem Verhaltens des jungen Menschen geführt und wie können individuelle Bewältigungs- und Lösungsmöglichkeiten aussehen.

Die Mitarbeiter*innen berichten in der Gerichtsverhandlung unter anderem über die

  • persönlichen Lebensumstände,
  • erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte,
  • erarbeiteten Bewältigungs- und Lösungsmöglichkeiten und
  • gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen.

Nach dem Verfahren werden die Weisungen und Auflagen überwacht, die von der Staatsanwaltschaft oder von dem Gericht erteilt worden sind. Bei Bedarf werden die jungen Menschen und deren Angehörigen auch nach dem Verfahren beraten.

Zuständige Stellen

Jugend- und Konflikthilfe im Strafverfahren