Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover

Beistandschaften

Unterhalt für das Kind

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend und Familie beraten und unterstützen nicht miteinander verheiratete und geschiedene Eltern in Angelegenheiten der Vaterschaft, des Unterhaltsrechts und der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts für ihre Kinder.

Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für das Kind.

Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag vom Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dem Fachbereich Jugend und Familie zugegangen ist. Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden. Die elterliche Sorge wird durch eine Beistandschaft, im Gegensatz zur Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft, nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit beendet werden.

Landeshauptstadt Hannover

Vaterschaft

Der Fachbereich Jugend und Familie berät und unterstützt Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung.

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Landeshauptstadt Hannover

Unterhalt

Alleinversorgende Mütter oder Väter werden bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihrer Kinder beraten und unterstützt.

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