Landeshauptstadt Hannover

Tagespflege / Berechnung zumutbarer Beiträge

Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege in Hannover

Im Arbeitsgebiet Tagespflege/Berechnung zumutbarer Beiträge werden die nachstehend aufgeführten Aufgaben bearbeitet:

  • Berechnung von Kostenbeiträgen nach der Kindertagespflegesatzung der Landeshauptstadt Hannover
  • Einziehung der festgesetzten Kostenbeiträge
  • Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen gegen andere Jugendhilfe- und Sozialleistungsträger
  • Anweisung der Tagespflegegelder
  • Bearbeitung der Anträge auf Prüfung der Zumutbarkeit des Elternbeitrages für Kindertagesstätten sowie des Kostenbeitrages für Tagespflege nach § 90 Abs.3 SGB VIII

Weitere Informationen:

Bei Fragen hinsichtlich der Gewährung von Tagespflege, Änderungen, Weiterbewilligung oder Abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Familienservicebüro:

Beratung und Information

FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover

Vermittlung von Kitaplätzen, Informationen zu Freizeit, Gesundheit und Bildung, Tipps zu Fördermöglichkeiten für Familien

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Betreuungsentgeltrechner

Diese Anwendung dient zur überschlägigen Kostenberechnung gem. der Entgeltregelung für die Betreuung in der Krippe und im Hort, sowie zur Kostenbeitragsberechnung gem. der Satzung für die Tagespflege in der aktuell gültigen Fassung: 

Betreuungsentgeltrechner

Anwendung zur überschlägigen Kostenberechnung gem. der Entgeltregelung für die Betreuung in der Krippe und im Hort, sowie zur Kostenbeitragsberechnung gem...

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Die Berechnung stellt nur eine erste grobe Einschätzung dar, und ersetzt keine individuelle Berechnung. Zu Einzelheiten verweisen wir weiterhin auf die Entgeltregelung, die Satzung und die dazugehörigen Hinweisblätter.