Landeshauptstadt Hannover
Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz

Namensänderung nur aus wichtigem Grund
Das Namensrecht ist im Prinzip abschließend im BGB geregelt ( z.B. Namensführung von neu geborenen Kindern und Ehenamensführung). Nur bei Unzuträglichkeiten im Einzelfall darf ausnahmsweise davon abgewichen werden, wenn z.B. der Name anstößig oder lächerlich ist oder wenn er schwer auszusprechen und zu schreiben ist.
Die Gebühren für eine Vornamensänderung können bis zu 255 Euro, für eine Familiennamensänderung bis zu 1022 Euro betragen. Sie richten sich nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand.
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