Kfz-Außerbetriebsetzung

Nutzungsbedingungen der Kfz-Zulassungsbehörde Hannover

für die Online-Anwendung i-KFZ Außerbetriebsetzung

1. Präambel

Die Landeshauptstadt Hannover bietet seit dem 1. Januar 2015 den Online-Dienst i-KFZ Außerbetriebsetzung (i-KFZ AB) an (§ 15 d FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)). Dieser Online-Dienst wird den Nutzern auf Basis der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieses Online-Dienstes ist freiwillig. Eine Außerbetriebsetzung kann auch weiterhin in der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde vor Ort veranlasst werden.

2. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für den in der Präambel aufgeführten Online-Dienst i-KFZ AB. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung. Sofern die Landeshauptstadt Hannover auf Leistungen von Partnern oder Dritter zurückgreift, können besondere Nutzungsvereinbarungen der Partner/Dritten gelten. Besondere Nutzungsbedingungen gehen diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten. Hierzu verweisen wir auf die folgenden Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie der GovConnect GmbH:

3. Nutzungsbereich

Bei Nutzung des Online-Dienstes i-KFZ erfolgt die Identifizierung des Nutzers über die eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA), die Erhebung der anfallenden Gebühren über ein integriertes Online-Banking.
Auf Seiten des Nutzers sind daher folgende Voraussetzungen zu erfüllen

  • Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
  • Ein entsprechendes Kartenlesegerät
  • Ein entsprechend vorbereitetes Endgerät (PC oder Notebook) mit Internetanschluss
  • Die Möglichkeit und Bereitschaft zum Online-Banking. Sie können über das Bezahlverfahren „giropay“ eine Online-Überweisung veranlassen. Falls Sie nicht sicher sein sollten, ob Ihr Kreditinstitut dieses Verfahren unterstützt, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Außerbetriebsetzung.

Die Landeshauptstadt Hannover ist im Rahmen ihrer technischen und organisatorischen Möglichkeiten bemüht, den Online-Dienst i-KFZ AB 24 Stunden täglich zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen oder aufgrund höherer Gewalt, kann der Online-Dienst  ggf. nur eingeschränkt oder  gar nicht zur Verfügung stehen. Die Nutzer haben keinen Anspruch auf ständige, ununterbrochene Erreichbarkeit des Dienstes.

4. Datenschutz

Die Landeshauptstadt Hannover wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen folgende personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten:

  • Name, Vorname
  • Straße
  • Hausnummer/Zusatz
  • PLZ/Ort
  • KFZ-Kennzeichen
  • ggf. DE-Mail-Adresse

Eine Weitergabe an Dritte, wie das Kraftfahrt-Bundesamt und GovConnect, erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung der Außerbetriebsetzung sowie zur Durchführung des Online-Banking-Verfahrens erforderlich ist.

5. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein nPA, das Kartenlesegerät und das Endgerät gegen Benutzung durch Unbefugte und Beeinflussung durch Schadsoftware geschützt sind. Der Nutzer hat die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen. Der Nutzer verpflichtet sich, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten und insbesondere Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Online-Dienst i-KFZ Außerbetriebsetzung zu beeinträchtigen oder funktionsunfähig zu machen.

6. Haftungsausschluss

Die Landeshauptstadt Hannover haftet nicht für Schäden, die auf einer leicht oder einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der Landeshauptstadt Hannover oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Landeshauptstadt Hannover kann die Funktionalität des Online-Dienstes nur im Rahmen dessen sicherstellen, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erwartet werden kann.
Die Landeshauptstadt Hannover haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen, Übertragungswegen im Internet oder sonstiger Komponenten, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
Die Landeshauptstadt Hannover haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen nicht ergriffen hat.

7.  Sonstige Bestimmungen

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen können jederzeit durch die Landeshauptstadt Hannover geändert werden.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Hannover.