Landeshauptstadt Hannover

Hinweise für die Erstattung einer Anzeige

Zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens werden konkrete Angaben benötigt

Folgende Fragen sollten beantwortet werden können:

  • Was wurde beobachtet?
  • Wann wurde es beobachtet bzw. - wenn nicht identisch - getan?
  • Wer hat es getan?
  • Wer hat es beobachtet?
  • Gibt es weitere Zeugen oder Beweismittel?

Je detaillierter diese Angaben sind, desto größer sind die Aussichten für einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.

Der/Die Anzeigeerstatter/in ist im Regelfall Zeuge im Bußgeldverfahren und wird grundsätzlich namentlich geführt. Anonyme Anzeigen können in der Regel nicht verfolgt werden.

Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet, eine eventuelle Falschaussage kann mit Strafe geahndet werden.