Verordnung

Spielregeln für den öffentlichen Raum

Was den einen entspannt, macht dem anderen Stress! Darum gibt es allgemeine Spielregeln für das Verhalten auf Straßen und Plätzen, in Parks und Grünanlagen.

Diese Regeln hat der Rat der Stadt als "Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover" beschlossen.

Hier ein kurzer Überblick mit einigen Beispielen:

  • Baden: Im Hochsommer bietet Abkühlung im Wasser Entspannung und Spaß. Schwimmen ist gesund - doch nur dort, wo das Wasser eine bestimmte Qualität hat und darum freigegeben ist. Baden in stehenden Gewässern kann die Gesundheit gefährden und ist deswegen nicht erlaubt.
  • Fußball spielen: Ohne Fußballspielen kein Weltmeister! Künftige Nationalspieler und Freizeitmannschaften dürfen sich auf Bolzplätzen erproben, täglich von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Straßen und Grünanlagen sind als Fußballfelder ungeeignet und daher tabu.
  • Grillen/Grillparty: Was wäre der Sommer ohne Grillparty? In den öffentlichen Park- und Grünanlagen (s. § 2 Abs. 2 Nr. 1 der SOG-VO vom 12.07.2007) ist das Grillen möglich; außerhalb dieser Anlagen jedoch nicht erlaubt. Ein Grill muss außerhalb von Baumkronen stehen, weil der Rauch sonst die Bäume beschädigen kann. Grillkohle muss am Ende gelöscht werden, die Spuren des Grillvergnügens und der Müll müssen wieder aufgeräumt werden. Bei großer Trockenheit kann das Grillen wegen der Brandgefahr untersagt werden.
  • Hundekot: Wer einen Hund ausführt, trägt besondere Verantwortung für die Sauberkeit der Stadt und muss den Hundekot sofort beseitigen.
  • Klettern /Klettergerüste: Klettern ist eine schöne Herausforderung - unsere Spielparks bieten dafür viele Möglichkeiten. Doch Kunstobjekte und Denkmäler dürfen nicht als Klettergerüste genutzt werden.
  • Offene Feuer im Freien/Osterfeuer: Ihr Osterfeuer dürfen Hannoveraner feiern, wenn die Veranstalter/innen eine Erlaubnis haben. Sonst ist Feuermachen verboten!
  • Parken/Parkverbot im Wurzelbereich von Bäumen: Die meisten Autofahrer halten sich an die Regeln, nur auf den Straßen, Wegen und Plätzen zu parken, die dafür vorgesehen sind. Was in der Hektik des Alltags oft übersehen wird und sich erst mittelfristig bemerkbar macht: Das Parken im Wurzelbereich von Bäumen schädigt und gefährdet diese. Darum ist es zum Schutz des Klimas und unserer aller Lebensqualität verboten, Autos dort zu parken.
  • Schlittschuhlaufen/Eisflächen: Ja, bitte! Aber erst, wenn der Maschsee durch das Hissen einer Flagge freigegeben ist, kann das Wintervergnügen beginnen.
  • Straße/Sicherheit/Denkmäler: Zu einer Straße gehören nicht nur Fahrbahn und Bürgersteig, sondern auch Straßenlaternen und Denkmäler, Haltestellen und Blumenrabatten. Die allgemeine Regel lautet: Niemanden in Gefahr bringen, Mitbürger nicht belästigen. Verkehrsschilder zu bekleben oder Laternen zu beschädigen, kann Verkehrsteilnehmer gefährden.
  • Taubenfütterverbot: Wildlebende Tauben verschmutzen Straßen und Anlagen und übertragen Krankheitserreger - darum dürfen sie nicht gefüttert werden.
  • Werbematerial und Zeitungen: Werbematerial und Zeitungen gehören in Briefkästen. Sie dürfen in Hauseingänge gelegt werden, wenn durch geeignete Vorkehrungen erreicht wird, dass sie nicht auf den Straßen umherfliegen.
  • Zelten und Campieren: Zelten ist ein schönes Freizeitvergnügen - auf den dafür eingerichteten Campingplätzen. Im Georgengarten, der Eilenriede und anderen Grünanlagen ist Zelten nicht erlaubt.

Bußgelder/Verbote: Wer es ganz genau wissen will, der kann sich kundig machen: § 16 der SOG-VO der Landeshauptstadt enthält eine Liste mit Verhaltensweisen, die nicht erlaubt sind und daher mit einem Bußgeld belegt werden können.

Hinweise oder Verstöße melden Sie gerne an den städtischen Ordnungsdienst unter (0511) 168-55555 bzw. per E-Mail an ordnungsdienst@hannover-stadt.de. Für allgemeine Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter den Nummern (0511) 168-46925 oder -46293 oder persönlich zur Verfügung.