Merkblätter und Flyer

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Wer kann eingebürgert werden? Was ist zu beachten?

Einbürgerungszeremonie im Neuen Rathaus

Um deutsche/r Staatsangehörige/r zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • in der Regel mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • keine wesentlichen Vorstrafen
  • kein selbstverschuldeter Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels

Wenn Sie diese Voraussetzungen oder Ausnahmen (noch) nicht erfüllen, kann eventuell nach anderen Bestimmungen eingebürgert werden. Lassen Sie sich von uns beraten.

Nachfolgend haben wir für Sie detaillierte Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zusammengestellt: