Landeshauptstadt Hannover
Ladenöffnungszeiten
Zusätzlich dürfen sonntags an drei Stunden, die außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen sollten, Verkaufsstellen öffnen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind (Bäcker, Kioske, Blumenverkaufsstellen).
Von diesen Regelungen unabhängig soll die zuständige Behörde auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereichs oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung zulassen, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.
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Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt
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- 30169 Hannover
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