Landeshauptstadt Hannover
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt für die Landeshauptstadt Hannover.
Es können nur so genannte Brauchtumsfeuer erlaubt werden, d. h. das Abbrennen von Feuern, die sich im Einzelnen einer langen Tradition erfreuen, z. B. jahrelang veranstaltete Osterfeuer, Sonnenwendfeuer, Martinsfeuer von Kindergärten oder Kirchen.
Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover
- HannoverServiceCenter am Schützenplatz
- Am Schützenplatz 1
- 30169 Hannover
- Karte
- Fahrplan
- Tel.: +49 511 168-46293
- Tel.: +49 511 168-46925
- Fax: +49 511 168-43205
- Öffnungszeiten
- Weitere Informationen