Veranstaltungsservice
Antragsfristen
Es gelten folgende Antragsfristen:
- Infostände: zehn Werktage
- Straßenmusik: zehn Werktage
- Veranstaltungen: sechs Wochen
Gerne sind wir – außerhalb der Veranstaltungssaison (April bis September) - bereit, Anträge für Veranstaltungen auch in kürzerer Zeit zu bearbeiten und zu genehmigen, wenn das Arbeitsaufkommen es zulässt.