Sondernutzung im öffentlichen Raum

Haftung und Versicherung

Mit einer genehmigten Veranstaltung im öffentlichen Raum, einer sogenannten Sondernutzung, übernimmt der Genehmigungsempfänger die Verantwortung, dass Dritten, Gästen, Verkehrsteilnehmern und -teinehmerinnen kein Schaden entsteht. Hier gilt es viele Aspekte rund um Anlieger, Haftungsfragen, Verkehrssicherungspflicht, Schäden, Platzübergabe oder eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu klären.

Achtung! Rutschgefahr

Anlieger

Anliegern der Veranstaltungsfläche ist jederzeit freie Zu- und Abfahrt zu ihren Grundstücken und Garagen zu ermöglichen. Dies kann zum Beispiel durch Ordnungskräfte oder Durchfahrtsscheine gewährleistet werden. 
Der Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover berät Sie gerne bei der Entwicklung eines entsprechenden Verkehrskonzeptes.

Schäden, Platzübergabe, Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Haftung

Gerade bei Veranstaltungen, deren Aufbau mit schwerem Gerät einhergeht, kann eine mögliche Bepflasterung von Verkehrsschildern oder Bäumen Schäden verursachen. Grundsätzlich geht die Landeshauptstadt Hannover davon aus, dass Veranstalter alles in ihrer Macht stehende tun, um dies zu verhindern. Kommt es dennoch zu Schäden, haftet der Veranstalter gegenüber der Landeshauptstadt Hannover. Liegen Schäden an der Veranstaltungsfläche (nur öffentlicher Straßenraum oder Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover) schon vor Beginn des Aufbaus vor,  bitten wir Sie darum, diese fotografisch zu dokumentieren und Kontakt mit uns aufzunehmen.

Grundsätzlich empfiehlt der Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Großveranstaltung oder Veranstaltungen mit einem hohen Gefahrenpotential ist eine solche Versicherung Teil der Vorraussetzungen für eine Genehmigung.