Veranstaltungsservice

Brandschutz

Veranstaltungen unterliegen spezifischen Brandschutzbestimmungen.

Feuerlöscher

Im Notfall müssen Feuerwehr und Rettungsdienst folgende Bedingungen vorfinden:

  • Es muss Rettungsfahrzeugen jederzeit möglich sein, jeden Ort einer Veranstaltung sowie die anliegenden Gebäude zu erreichen. Aus diesem Grund muss mit Blick auf Aufbauten, Stände und anderen Gewerken stets eine Durchfahrt von 4,50 Meter freigehalten werden.
  • Im Bereich von Fahrbahnschwenkungen (z.B. Kurven oder Wendehämmern) sind 5 Meter Fahrbahnbreite zu gewährleisten. Gebäudezugänge und Schaufenster sind freizuhalten.
  • Aufbauten (zum Beispiel Bühnen, Getränkewagen oder Buden) müssen zu anliegenden Gebäuden einen Mindestabstand von 3 Metern haben.
  • Beim Betreiben von Imbissständen darf pro Brennstelle nur eine angeschlossene Gasflasche sowie für alle Brennstellen insgesamt eine Reserveflasche im Stand vorhanden sein. Es sind ein 6 kg ABC Feuerlöscher oder ein 6 Liter Schaumlöscher bereitzuhalten (Die Überprüfung darf nicht länger als ein Jahr her sein). Gemäß der BGR 111 für Küchen sind zusätzlich zur Grundausstattung mit Feuerlöschern, sofern Speiseöle oder Speisefette zu Frittierzwecken erhitzt werden, Fettbrandlöscher mit nachgewiesener Eignung vorzuhalten.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist sicherzustellen, dass in den Ständen und Buden über Nacht keine brennbaren Materialien, wie zum Beispiel leere Kisten oder Pappschachteln, gelagert werden.