Veranstaltungsservice

Gebühren

Grundsätzlich kostet die Genehmigung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum Geld. Die Höhe der Gebühren hängt von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren ab.

Zunächst ist die Frage, ob die jeweilige Veranstaltung einen gewerblichen Hintergrund hat, von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus sind der Veranstaltungstag und -ort, die Anzahl der Verkaufsstände und der zu erwartenden Besucher/innen sowie die Dauer der Veranstaltung entscheidende Faktoren. Deshalb erfolgt eine Festsetzung der Gebühren erst dann, wenn eine vollständige Genehmigung vorliegt.

Gebührenbefreiung

Eine Gebührenbefreiung ist bei nicht-kommerziellen Veranstaltungen gemeindlicher Einrichtungen mit kommunalem Interesse sowie bei Wohltätigkeitsveranstaltungen privater Veranstalter möglich, sofern der Nachweis (z. B. Kontoauszug), dass das erwirtschaftete Geld einem wohltätigen Zweck zugegangen ist, innerhalb von vier Wochen erbracht wird.

Gebührenermäßigung

Eine Gebührenermäßigung um 50 Prozent ist bei jugendfördernden Veranstaltungen und bei Wohltätigkeitsveranstaltungen gewerblicher Veranstalter möglich, wenn der entsprechende Nachweis (z. B. Kontoauszug) innerhalb von vier Wochen erbracht wird. Grundsätzlich werden 50 Prozent der Gebühr fällig, wenn ein Antrag bereits bearbeitet, aber durch den Antragsteller zurückgezogen wird.

Informationsstände

Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Tag wird für die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis fällig.