Veranstaltungsservice

Lauf-, Sport-, Radsportveranstaltungen

Beachten Sie als Veranstalter/in einer Lauf-, Sport- oder  Radsportveranstaltung die entsprechenden Vorschriften.

  • Öffentliche Wege, Rasenflächen, Bäume und Gehölze dürfen nicht beschädigt und nicht mit Kreide oder Farbmarkierungen versehen werden.
    Insbesondere ist es nicht gestattet, an Bäumen und Gehölzen Zettel und Plakate mit Nägeln oder Draht zu befestigen.
  • Damit ein sicherer Ablauf einer Sportveranstaltung, die im öffentlichen Raum stattfindet, gewährleistet ist, soll eine ausreichende Zahl von zuverlässigen Ordnern eingesetzt werden.
    Die Ordner sollen mindestens 18 Jahre alt und durch Armbinden oder entsprechende T-Shirts deutlich gekennzeichnet sein.

Radsportveranstaltungen

Bei Radsportveranstaltungen ist laut Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung eine vereinigte Sport-, Unfall- und Haftpflichtversicherung in Höhe von:

  • 250.000 Euro für Personenschäden (für die einzelne Person mind. 100.000 Euro),
  • 50.000 Euro für Sachschäden und
  • 5.000 Euro für Vermögensschäden

abzuschließen.

Wenn das Teilnehmerfeld nicht größer als 100 Personen ist, ist die Veranstaltung in der Regel genehmigungsfrei. Bedingung dafür ist, dass:

  • die Vorschriften der StVO eingehalten werden, insbesondere kein „Fahren auf Zeit“ erfolgt und vorhandene Radwege genutzt werden,
  • nur Straßen des nachgeordneten Verkehrsnetzes (Gemeindestraßen, Kreisstraßen) befahren werden oder an den Landes- oder Bundesstraßen geeignete Radwege vorhanden sind,
  • keine verkehrsregelnden Maßnahmen erforderlich sind,
  • der Start nicht pulkweise erfolgt,
  • andere Verkehrsteilnehmer nicht durch Start-, Ziel- oder sonstige Kontrolleinrichtungen beeinträchtigt werden.

Beantragung einer Veranstaltung

Beantragen Sie direkt Ihre Veranstaltung beziehungsweise Sondernutzung für das Stadtgebiet

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