Bereits seit 1996 bietet die Kinder- und Jugendarbeit jungen, nicht wahlberechtigten Menschen die Möglichkeit in der sogenannten U18-Wahl ihre eigene Wahlentscheidung zu treffen. Diese hat zwar keine Auswirkungen auf die „echte“ Bundestagswahl, zeigt aber, wie der Bundestag aussehe, wenn Kinder und Jugendliche in wählen würden.
Dazu werden vom 12. bis 14. Februar in allen Jugendzentren und Spielparks Wahlkabinen aufgebaut. Ab 15:00 Uhr kann an den betreffenden Tagen bis zum Schließen der Einrichtung gewählt werden.
Aufgerufen zur U18-Wahl sind alle Einwohner*innen von Hannover, die noch keine 18 Jahre alt sind. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsbürgerschaft ein junger Mensch hat. Wer in Hannover wohnt, darf wählen.
Eine Übersicht der Wahllokale sowie weitere Informationen zur U18-Wahl sind auf https://www.u18.org verfügbar.
Weitere Informationen zur U18-Wahl zum Download