Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bildende Künstler*innen in Hannover, eine Stärkung des Nachwuchses sowie eine Weiterentwicklung des Kunststandortes Hannover. Die Förderung richtet sich an Künstler*innen, die ihr Atelier im Stadtgebiet Hannover haben und an Betreiber*innen von Projekträumen im Stadtgebiet Hannover.
2. Art und Umfang der Förderung
Die Atelier- und Projektraumförderung ist eine Fördermaßnahme des Kulturbüros der Landeshauptstadt Hannover. Seit 2021 hat die Landeshauptstadt Hannover zusätzlich eine Grundförderung eingerichtet, die Vergabe erfolgte über einen Beschluss des Kulturausschusses für die folgenden vier Jahre 2021 bis 2024.
Bewerbungen sind aktuell ausschließlich für die reguläre Atelier- und Projektraumförderung möglich. Gewährt werden Zuschüsse für die Kosten für angemietete oder anzumietende Ateliers und Projekträume.
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Initiativen.
- Die Förderung richtet sich insbesondere an professionelle (vgl. unten unter 3 a.) junge Künstler*innen und Betreiber*innen innovativer Projekträume.
- Die Atelier-/Projekträume, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen überwiegend als solche genutzt werden.
- Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, Änderungen in Bezug auf die bezuschussten Räumlichkeiten im Förderzeitraum unverzüglich mitzuteilen (z.B. Umzug oder Mieterhöhung).
- Die Förderung ist entsprechend auf der Webseite, in Drucksachen etc. zu kommunizieren.
- Bewerben können sich professionelle Bildende Künstler*innen und Künstler*innengruppen. Die professionelle künstlerische Tätigkeit wird in der Regel nachgewiesen durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Hochschule o.ä. oder eine Ausstellungstätigkeit, die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lässt.
- Eine kontinuierliche, professionelle, künstlerische Tätigkeit ist nachzuweisen (Ausstellungen, Projekte etc.).
- Das zu fördernde Atelier muss sich im Stadtgebiet Hannover befinden.
- Im Falle einer Förderung wird erwartet, dass die Künstler*innen mindestens eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung/Aktivität durchführen (z.B. Atelierfest, Ausstellung, Publikation, Künstler*innengespräch, Teilnahme an ZINNOBER, Aktivitäten in den Sozialen Medien o.ä.).
b. Fördervoraussetzungen Projektraumförderung
- Bewerben können sich Bildende Künstler*innen und Kuratoren*innen, die einen Projektraum ins Leben rufen wollen oder Betreiber*innen von bestehenden Projekträumen.
- Eine kontinuierliche und professionelle künstlerische und/oder kuratorische Tätigkeit ist nachzuweisen (Ausstellungen, Projekte etc.).
- Der zu fördernde Projektraum muss sich im Stadtgebiet Hannover befinden und vornehmlich als Ausstellungsraum bzw. für Projekte zur Belebung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kunstszene genutzt werden.
- Voraussetzung ist ein aussagekräftiges Konzept und der Nachweis einer entsprechenden Programmplanung für das Jahr 2023. Mindestens drei Projekte mit regelmäßigen Öffnungszeiten sind nachzuweisen.
Der Zuschuss wird für ein Jahr gewährt. Förderzeitraum ist der 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Der Zuschuss bezieht sich auf die Mietkosten. Die Mietkosten können Kaltmiete, Nebenkosten und Betriebskosten enthalten. Der Zuschuss kann höchstens 100 % der nachweisbaren Mietkosten betragen.
Der Mietkostenzuschuss beträgt je nach dem Grad der Erfüllung der Förderkriterien
- im Falle einer Atelierförderung: bis 1.500 Euro pro Jahr
- im Falle einer Ateliergemeinschaftsförderung: bis 4.000 Euro pro Jahr bei Ateliergemeinschaften
- im Falle einer Projektraumförderung: bis 100 % der Miete bei bereits etablierten Projekträumen mit einer überregionalen Bedeutung bis 50 % bei neuen oder lokal agierenden Projekträumen
Antragsschluss ist der 15.10.2022. Die Unterlagen sind grundsätzlich digital einzureichen.
5. Antragsstellung
Einzureichen sind verbindlich:
a. Für eine Atelier-/Ateliergemeinschaftsförderung:
- das entsprechende Formular zur Förderung "Antrag auf Atelierförderung"
- ein Portfolio (max. 2 MB) mit künstlerischer Vita, Ausstellungstätigkeiten und Abbildungen aktueller Arbeiten als Nachweis einer kontinuierlichen, professionellen, künstlerischen Tätigkeit
- eine Kopie des bestehenden Mietvertrags über den/die zu fördernden Atelierraum/räume bzw. alternativ eine Absichtserklärung des/der Vermieter*in
Soweit im Vorjahr eine Atelierförderung erfolgt ist und sich im Mietvertrag keine Änderungen ergeben haben, ist eine erneute Einreichung des Mietvertrages nicht erforderlich.
b. Für eine Projektraumförderung:
Bei einem Erstantrag
- das entsprechende Formular zur Förderung "Antrag auf Projektraumförderung – Erstantrag"
- ein Dossier bestehend aus:
- den künstlerischen/kuratorischen Vitae aller am Projektraum maßgeblich beteiligten Personen als Nachweis einer kontinuierlichen, professionellen, künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit (Ausstellungen, Projekte etc.),
- dem Konzept des Projektraums,
- der Programmplanung für das kommende Jahr (Antragszeitraum) mit geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen,
- einer Übersicht über die Finanzplanung im kommenden Jahr mit Auflistung der geplanten Drittmittel, soweit dies zum Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist,
- einem Bericht über das Programm des letzten Jahres, soweit im Vorjahr bereits Programm stattgefunden hat
Bei einem Folgeantrag
- das entsprechende Formular zur Förderung „Antrag auf Projektraumförderung – Folgeantrag“
- ein Dossier bestehend aus:
- dem Konzept des Projektraums
- der Programmplanung für das kommende Jahr mit geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
- einer Übersicht über die Finanzplanung für das kommende Jahr mit Auflistung der geplanten Drittmittel, soweit dies zum Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist
- einem Bericht über das Programm im Vorjahr
- ggf. Änderungen zum Vorjahr
Die Antragsunterlagen (Antragsformular, Portfolio/Dossier, Mietvertrag und ggf. weitere Nachweise) sind digital in drei einzelnen PDF-Dateien einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Dateigröße jeweils nicht mehr als 2 MB beträgt.
Beratung erhalten Sie hier:
Kulturbüro der Stadt Hannover
Sarah Paasch
Tel. 0511/168-43319
Die Förderentscheidungen erfolgen nach Antragsschluss durch das Kulturbüro der Landeshauptstadt Hannover. Für eine Förderung müssen mindestens die oben genannten Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Die Auswahl richtet sich darüber hinaus nach dem Ziel des Förderprogramms, das heißt
- nach dem Beitrag für die Stärkung des Nachwuchses
- der Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kunstszene Hannovers
Gemessen wird dies für die Atelier-/ Ateliergemeinschaftsförderung an
- der Professionalität
- der künstlerischen Qualität
- dem Entwicklungspotential
- dem Vernetzungsgrad
- am Engagement für die Entwicklung der Kunstszene und für die Projektraumförderung
- am Konzept / Profil des Projektraums
- an der Professionalität
- an der künstlerischen und kuratorischen Qualität der Ausstellungen sowie
- an der öffentlichen Sichtbarkeit
- am Engagement für die Entwicklung der Kunstszene
- Online-Befragung der Geförderten
- Stichproben-Interviews mit drei Künstler*innen aus der Befragungsgesamtheit
- Pressespiegel zur Atelier- und Projektraumförderung
Auch im Jahr 2021 beabsichtigt die NORD/LB Kulturstiftung die Entwicklung der jungen Kunstszene in Hannover mit der Auslobung eines Produktionspreises für Projekträume zu unterstützen. Die Ausschreibung des Preises ist für Dezember 2020 geplant. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury der NORD/LB Kulturstiftung in Kooperation mit dem Kulturbüro.