5.3 Antirassismus und Antidiskriminierung

Zurück zu den vorigen Abschnitten:

Ausgangslage

Das Engagement gegen Rassismus und Diskriminierung spielt auf der nationalen und internationalen Politikebene eine große Rolle. So hat die Europäische Union mit ihren vier Antidiskriminierungsrichtlinien der Jahre 2000 bis 2004 alle Mitgliedsländer verpflichtet, ihre nationale Gesetzgebung um explizite Antidiskriminierungsgesetze zu ergänzen. Dies wurde in Deutschland deutlich verspätet mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im August 2006 umgesetzt. Damit ist eine einheitliche gesetzliche Grundlage zum Schutz vor Benachteiligungen geschaffen worden.

Die eigentliche Neuerung – und nach diesem Ansatz arbeitet auch die Antidiskriminierungsstelle (ADS) der Landeshauptstadt Hannover – besteht darin, dass keine Unterschiede mehr zwischen den sechs aufgeführten Merkmalen gemacht werden, an denen Diskriminierung ansetzen können: aus Gründen der vermeintlichen „Rasse“ oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Alle sechs werden als gleichermaßen unzulässig und verwerflich gekennzeichnet und sind entsprechend zu verhindern.

Auch die wissenschaftliche Forschung in Deutschland hat die Themen Rassismus und Diskriminierung schärfer ins Auge gefasst. So weisen neuere Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Forschungsgruppe um den Soziologen Wilhelm Heitmeyer übereinstimmend darauf hin, dass diskriminierende und rechtsradikale Einstellungen mittlerweile in allen Schichten der Gesellschaft und in allen Regionen Deutschlands verbreitet sind.

In der Region Hannover wurden für das Jahr 2006 insgesamt 81 rechtsextremistische Straftaten mit rassistischem* Hintergrund registriert, davon elf Gewaltdelikte, bei denen insgesamt sechs Personen leicht verletzt wurden.

Hannover zeichnet sich bislang dadurch aus, dass im Stadtgebiet die organisierte rechtsradikale Szene nicht offen agiert, in einzelnen Orten des Umlands von Hannover sieht dies kritischer aus. Für die nähere Vergangenheit wäre z.B. auf die – nunmehr unterbundenen – Vorfälle in Langenhagen mit den so genannten „Wiesenauer Skins“ hinzuweisen. Nach Auskunft der Clearingstelle Rechtsextremismus des Landespräventionsrates Niedersachsen ist eine von 20 rechtsextremistischen Kameradschaften in ganz Niedersachsen in der Region Hannover ansässig.

Aber auch jenseits explizit neo-nazistischer oder rechtsextremer Gewalttaten gibt es eine Zunahme problematischer Einstellungen in weiteren Bevölkerungskreisen. Dies zeigt sich vor allem, wenn man den Blick über Nazismus, Rassismus und Antisemitismus hinaus auch auf andere Formen der Diskriminierung wie Sexismus, Homophobie, Altersdiskriminierung oder Formen sozialdarwinistischer Einstellungen weitet. Diese „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (Heitmeyer et al.) hat in den letzten Jahren insofern eine neue Qualität bekommen, als sie immer stärker auch bei bildungsnahen und einkommensstarken Schichten auftritt. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die Friedrich-Ebert-Stiftung: „Rechtsextreme Einstellungen sind durch alle gesellschaftliche Gruppen und in allen Bundesländern gleichermaßen hoch vertreten“ („Vom Rand zur Mitte“ 2005 S.157), wobei rechtsextreme Einstellungen als ein Bündel aus Chauvinismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Verharmlosung des Nationalsozialismus und Befürwortung einer Diktatur zusammengefasst werden.

Allerdings sind auch Migrantinnen und Migranten selbst keineswegs gefeit gegen Rassismus und andere Formen Demokratie gefährdender Einstellungen. Zwar ist die Forschung hierzu noch lückenhaft, doch gibt es Hinweise, dass insbesondere homophobe und antisemitische Einstellungen unter Eingewanderten aus dem Vorderen Orient sowie dem Nahen und Mittleren Osten zunehmen. Auch die Anerkennung selbstbestimmter Lebensentwürfe für Mädchen und Frauen ist nicht immer sichergestellt. Allerdings gibt es bisher kaum repräsentative, empirische Studien zu diskriminierenden Einstellungen bei Migrantinnen und Migranten. Das Wenige an vorhandener Forschung deutet jedoch darauf hin, dass Demokratie gefährdende Potenziale innerhalb der Migrantengruppen weder unterschätzt noch tabuisiert werden sollten.

Im Sport zeigen sich die genannten schleichenden gesellschaftlichen Veränderungen wie in einem Brennglas: Nachdem die übelsten rassistischen und antisemitischen Ausfälle in den oberen Ligen des organisierten Fußballs durch deutliche Gegenmaßnahmen unterbunden wurden, breiten sich zunehmend rassistische Vorfälle im Amateurbereich aus. Da dies keine neue Tendenz ist, engagiert sich die Stadt Hannover schon sehr lange gegen Gewalt und Rassismus im Fußballumfeld. 1985 wurde etwa das Fanprojekt Hannover 96 gegründet, bei dem eine klare Positionierung gegen Rassismus und Antisemitismus von Anfang an zum Programm gehörte. Ab 1997 kam als neue Initiative der Mitternachtssport hinzu, der sportliche Aktivität nutzbar macht, um jugendlichen Aktivitätsdrang in „schwierigen“ Stadtteilen wie Mühlenberg in konstruktive Bahnen zu lenken. Seit 2000 entwickelt zudem ein von der Antidiskriminierungsstelle mit initiierter Arbeitskreis aus Stadtverwaltung, organisiertem Fußball und Sportwissenschaft konkrete Maßnahmen, um speziell die rassistische Ethnisierung von Konflikten im Jugendfußball zu stoppen.

Als ein Dauerthema unter den Beschwerden, denen die Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover nachgeht, haben sich Diskriminierungen bei der Einlasskontrolle in hannoverschen Diskotheken erwiesen. Tatsächlich verging kein Jahr seit der Einrichtung der ADS 1999 ohne mehrfache Beschwerden über Abweisungen durch Einlasskontrollpersonal allein aufgrund der Hautfarbe oder Herkunft. Als problematisch wurden dabei sowohl die Innenstadt-Diskotheken des Raschplatz’ und des Steintors als auch die Großdiskotheken am Stadtrand genannt – es geht also nicht um Regelbrüche einzelner Betreiberinnen und Betreiber.

Diese Situation ist von der ADS wiederholt in so genannten „Testings“ in Zusammenarbeit mit den Medien öffentlich gemacht worden. Darüber hinaus hat das Büro Oberbürgermeister sämtliche hannoverschen Diskotheken sowohl in 2006 als auch erneut in 2007 angeschrieben und darauf hingewiesen, dass pauschale Abweisungen ganzer Menschengruppen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder der Hautfarbe nicht toleriert werden. Den Betreiberinnen und Betreibern wurde eine Musterdienstanweisung für die Einlasskontrolle angeraten, die ein klares Bekenntnis zum Gleichbehandlungsgrundsatz und ein Verbot rassistischer Diskriminierungen enthält. Da eine nachhaltige Wirkung dieser Appelle ausblieb, sind weitere Schritte zur Unterbindung dieser in jeglicher Hinsicht schädlichen Praxis nötig. Mittelfristig muss darauf hingearbeitet werden, dass ein Konsens in der Stadtgesellschaft entsteht, der rassistische und diskriminierende Taten und Strategien unmissverständlich ächtet.

Ziele

  • Die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der sich aus dem Auftrag des Grundgesetzes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ergibt, wird auf allen Ebenen der Stadtgesellschaft gefördert.
  • Demokratie fördernde und zivilgesellschaftliche Strukturen sind unter Einbezug der Stadtgesellschaft zu stärken.
  • Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Hannover müssen vor Diskriminierungen wegen der ethnischer Herkunft oder der Hautfarbe, religiöser Zugehörigkeit oder Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung geschützt werden. Dies gilt auch für Diskriminierungen, die innerhalb der Migrantengruppen stattfinden.
  • Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor rechtsextremer, rassistischer und fundamentalistisch-religiöser Beeinflussung muss verstärkt werden.
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird in allen Bereichen der Stadtverwaltung konsequent umgesetzt werden.
  • Die Stadt verstärkt die Antidiskriminierungsarbeit mit jungen Menschen mit Migrationshintergrund.

Handlungsansätze

Die Landeshauptstadt Hannover wird die Verpflichtungen, die aus dem Beitritt zur „Europäischen Koalition Städte gegen Rassismus“ entspringen, aktiv mit Leben erfüllen. Diesem UNESCO-Netzwerk ist Hannover mit dem Beschluss der Ratssitzung vom 22.3.2007 beigetreten und befindet sich nun in einer Koalition von 70 Städten, darunter London, Paris, Sarajewo, Wien, Rom, Madrid und Stockholm. Der „Zehn-Punkte-Aktionsplan“ der Europäischen Koalition Städte gegen Rassismus muss nun in städtisches Handeln übersetzt werden, was durch den vorliegenden Lokalen Integrationsplan weitestgehend geleistet wird. Insgesamt ist bei der Umsetzung des Aktionsplanes zweigleisig zu verfahren: Neben die konsequente und strikte Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel muss die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Möglichkeiten im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung treten. Als Leitbild für die Lokalisierung des Aktionsplans in Hannover kann die Umsetzung in Berlin gelten, das schon seit 2004 in der Städte-Koalition mitwirkt.

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover (ADS), die sich der Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern in Hannover wegen aller im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Diskriminierungsformen annimmt und auch präventive Aktivitäten betreibt, wird fortgeführt und gestärkt. Die Arbeit der ADS stellt einen Baustein für die Umsetzung des oben stehenden Zehn-Punkte-Aktionsplanes dar.

Zur weiteren Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplanes der Europäischen Koalition Städte gegen Rassismus wird die Einrichtung eines breiten Bündnisses interessierter Akteure der Stadtgesellschaft gegen Diskriminierung in Angriff genommen. In diesem Rahmen wird auch die mögliche Bildung eines Netzwerkes von kommunalen und nichtstädtischen Antidiskriminierungseinrichtungen zu diskutieren und zu prüfen sein. Hierbei ist die Einbeziehung von Migrantenselbstorganisationen und migrantischen Expert/innen anzustreben.

Das Thema Einlasskontrollen in Diskotheken und anderen gastronomischen Betrieben wird offensiv angegangen. Die Landeshauptstadt Hannover wird in Konsultationen mit den Betreiber/innen verstärkt auf die Unzulässigkeit rassistisch-ausgrenzender Praktiken hinweisen. Ein dauerhafter Erfolg ist hier allerdings nur möglich, wenn es gelingt, die Wachsamkeit der Stadtgesellschaft insgesamt zu mobilisieren.

Die Unterstützung der Kampagne „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ durch die kommunale SOR-SMC-Servicestation im Büro Oberbürgermeister wird ausgebaut. Bislang konnten bereits sechs Schulen in Hannover den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ erringen. Die Stadt unterstützt weitere Schulen, die sich darum bemühen.

Die Stadt führt Informationsveranstaltungen für junge Menschen mit Migrationshintergrund durch und erstellt entsprechende Informationsmaterialien, um sie über Diskriminierung und Handlungsstrategien hiergegen aufzuklären.

Die Schulung und Informationsarbeit zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird auch innerhalb der Stadtverwaltung intensiviert. Dies wird Bestandteil einer umfassenden städtischen Dienstvereinbarung gegen Diskriminierung.

Weiter zu den folgenden Abschnitten:

5.4 Bürgerschaftliches Engagement

5.5 Integrations­monitoring und Controlling