Internationaler Ausschuss
38. Sitzung des Internationalen Ausschusses
Letzte Sitzung mit Stadtrat Walter.
Die erste Ausschusssitzung des Jahres 2016 fand am 21. Januar im Hodlersaal statt. Zu Beginn der 38. Sitzung dankte der Ausschussvorsitzende Bürgermeister Thomas Herrmann dem scheidenden Stadtrat Thomas Walter für zwei Jahre kollegialer und konstruktiver Zusammenarbeit. Er überreichte im Namen aller Ausschuss- und beratenden Mitglieder einen Blumenstrauß und ein Geschenk. Walter bedankte sich sichtlich erfreut mit einer kurzen Rede, in welcher er den Mitgliedern Kraft und Engagement für die Fortführung der wichtigen Arbeit in diesem Ausschuss wünschte.
Die CDU-Fraktion stellte den Antrag auf Durchführung einer Anhörung zum Thema „Flüchtlinge: Ausbildung und Arbeit“ (Drucks. Nr. 2794/2015). Dieser Antrag fand Zustimmung bei der Fraktion der SPD vertreten durch Ratsherr Lars Kelich, der sich vorbehielt noch weitere Teilnehmer zu der Anhörung einzuladen. Ratsfrau Steinhoff sprach sich für die Fraktion der Grünen auch für den Antrag aus und regte an, dass zusätzlich der Niedersächsische Flüchtlingsrat angehört werden sollte. Um einen Vertreter der Werkstattschule wollte Ratsfrau Pollak-Jabbi von der Fraktion Die Linke die Runde erweitert sehen. Für weitere Ergänzungsvorschläge bleiben den Fraktionen noch 14 Tage.
Geschlossen (11 Nein-Stimmen) stimmte der Ausschuss gegen den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur getrennten Unterbringung von Flüchtlingen (Drucks. Nr. 2620/2015). Ein einstimmiges Ja gab es für den Antrag auf Zuwendung an das Freiwilligenzentrum Hannover e.V. für das Vorhaben „Administrative Unterstützung des Vorstand des gemeinnützigen Vereins Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V. (Drucks. Nr. 0061/2016).
Auf Anregung der Grünen gab es zum Abschluss der Sitzung noch eine Folgeinformation zu der Anhörung im September 2015 zum Thema „Diskriminierung beim Einlass zu Diskotheken“ und zu der Änderung des Landesgaststättengesetzes, die am 30.12.2015 in Kraft getreten ist.
Frau Schaffert-Weiland vom Fachbereich Öffentliche Ordnung erläuterte, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele, wenn eine Person wegen seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion vorsätzlich oder fahrlässig benachteiligt werde. Dies gilt sowohl beim Einlass als auch beim Aufenthalt in einer Diskothek und kann bei der Stadt zur Anzeige gebracht werden. In begründeten Fällen können wegen einer Diskriminierung Bußgelder von bis zu 10.000 € verhängen werden. Im Wiederholungsfall kann auch dem oder der Betreiber/in die Lizenz entzogen werden. Dabei sind Zeugen besonders wichtig für die Beweisbarkeit der Diskriminierungsfälle. Frau Dr. Mehl, ebenfalls vom Fachbereich Öffentliche Ordnung, ergänzte den Beitrag noch mit dem Hinweis, dass alle Diskothekenbetreiber/innen in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben zu diesem Thema erhalten werden.
Die vollständige Tagesordnung, sämtliche Sitzungsdokumente (Beschlussdrucksachen, Informationsdrucksachen etc.) und auch die Sitzungsprotokolle des Internationalen Ausschusses sind über das Online-Sitzungsmanagement für jedermann zugänglich.