WIR2.0

Das Förderprogramm

Im WIR2.0-Förderprogramm fließen mehrere Töpfe zusammen, um die Umsetzung der Maßnahmen für Migration und Teilhabe finanziell zu unterstützen.

WIR2.0-Förderrichtlinie

Der WIR2.0 richtet sich nicht nur an die Verwaltung sondern hat den Anspruch, auch die Stadtgesellschaft auf dem Weg zu mehr Teilhabegerchtigkeit mitzunehmen. Das Instrument dafür ist das WIR2.0-Förderprogramm. Verwaltungsexterne Akteur*innen wie Migrant*innenorganisationen, Vereine, Verbände, Kollektive oder Einzelpersonen können aus diesem Programm Projektförderungen beantragen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Antragsberechtigten Maßnahmen aus dem WIR2.0-Katalog und die sogenannten Kleinprojekte.

 

Antragsberechtigte Maßnahmen

Der WIR2.0 beinhaltet in jedem seiner Handlungsfelder Maßnahmen, die zur Förderung ausgeschrieben werden. Gekennzeichnet sind diese im Katalog als "Antragsberechtigte Maßnahmen". Hierbei handelt es sich jeweils um Grundideen zu konkreten Maßnahmen. Auf die genaue Ausgestaltung  sowie die Umsetzung der Maßnahmen können sich verwaltungsexterne Akteur*innen bewerben. Das WIR2.0-Kuratorium wählt dazu zwei Mal im Jahr jeweils zwei Maßnahmen aus, die dann bekanntgegeben werden. Antragsteller*innen können dann bis zu 50.000€ Fördermittel für die Ausgestaltung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beantragen. Dabei wird auf eine enge Kooperation mit den jeweils zuständigen Stellen der LHH geachtet. Welche Stelle das im einzelnen ist, lässt sich im Katalog schon in etwa an der Kategorie "Kontakt in der Verwaltung" ablesen. Sobald eine Maßnahme ausgeschrieben wird, konkretisiert sich dies noch. Die Höhe der Fördersumme von bis zu 50.000€ bezieht sich ausschließlich auf die im Katalog bereits angelegten antragsberechtigten Maßnahmen.

Welche Maßnahmen jeweils aktuell ausgewählt sind und umgesetzt werden sollen, wird auf diesen Seiten bekannt gegeben.

Alle Anträge auf Projektförderung müssen online im Zuwendungsportal der LHH unter "Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm" gestellt werden

 

Aktuelle Maßnahmen

 

Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

Zweite Runde: Neue WIR2.0-Großprojekte sollen gefördert werden

Ab sofort können Anträge zur Förderung eines Projekts zur Unterstützung wohnungsloser Menschen und zum Aufbau einer Antidiskriminierungsstelle gestellt we...

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Kleinprojekte

Neben den großen antragsberechtigten Maßnahmen, die im WIR2.0 bereits skizziert sind, gibt es auch die Möglichkeit, Fördermittel für Kleinprojekte zu beantragen. Diese müssen sich an den Zielen des WIR2.0 orientieren. Die Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung der Projekte liegt aber jeweils komplett bei dem*der Antragsteller*in. Anträge über eine Fördersumme von bis zu 5.000€ können jederzeit gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet der Arbeitsausschuss des WIR2.0-Kuratoriums.

Der Arbeitsausschuss tagt im Jahr 2023 im März, Juni und Oktober zu eingegangenen Anträgen. Soll Ihr Antrag in einer bestimmten Sitzung berücksichtigt werden, muss er bis spätestens zum 1. des jeweiligen Monats im Antragsportal der LHH eingegangen sein. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Förderung von Kleinprojekten zusammengefasst.

Alle Anträge auf Projektförderung müssen online im Zuwendungsportal der LHH unter "Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm" gestellt werden

 

 

 

 

 

Weitere Fördermöglichkeiten:

 

Kommunal, überregional und mehr

Fördermöglichkeiten

Die finanzielle Förderung von Programmen oder Projekten zur Unterstützung der Teilhabemöglichkeiten migrantisierter Menschen findet auf verschiedenen Eben...

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