Hier finden Sie das Niedersächsische Heimgesetz (NHeimG), das das zuvor gültige, bundeseinheitliche Heimgesetz weitgehend abgelöst hat, und weitere relevante Rechtsverordnungen. Für zivilrechtliche Fragen zum Heimvertrag gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Seit dem 01.07.2016 ist zudem das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) gültig.
Das Niedersächsische Heimgesetz soll die Rechtsstellung von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen und in nicht selbstbestimmten ambulanten Wohngemeinschaften sichern und eine angemessene Qualität der Betreuung gewährleisten.
Um die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, kontrolliert die Heimaufsicht, ob die Pflichten der Betreiber aus dem Niedersächsischen Heimgesetz eingehalten werden. Diese Aufgabe nimmt die Heimaufsicht durch Prüfung und Beratung wahr; es können aber auch Anordnungen erlassen werden.