
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kosten und Gebühren
Betriebszeit
Ablauf des Verfahrens
Hinweise
An wen muss ich mich wenden?
- Straßenverkehrsbehörde
Kosten und Gebühren
Genehmigung für:
- 1 Jahr - 25,50 €
- 2 Jahre - 51 €
Auskünfte zu den Gebühren der einzelnen Genehmigungen erteilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde unter Tel.: 0511/168-31215
Hinweise
Folgende Parkerleichterungen sind in der Genehmigung enthalten:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO)
- Parkschein- und Parkscheibenbefreiung
- Parken auf Bewohnerparkplätzen
Wieiterhin ist zu beachten:
- Die Genehmigung kann ggf. mit Auflagen versehen werden, die zu beachten sind
- Bei erkennbarem Missbrauch wird die Genehmigung ersatzlos entzogen.
- Das Original der Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
- Bei abgestellten Fahrzeugen ist sie von außen gut lesbar an der Windschutzscheibe auszulegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalien
- Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs